Kann ich zur Blutabnahme gezwungen werden?

16 Antworten

wg was solltest du denn gezwungen werden? wenns um betäubungsmittel geht kannst du die urinprobe verweigern, dann gehts aber aufs revier und dann kommt der arzt,den die polizei bestellt. du hast dann die möglichkeit dir den namen, dienstgrad etc von dem polizisten geben zu lassen und VOR der blutabnahme aufschreiben, dass der bluttest gegen deinen willen durchgeführt wird - den muss der verantwortende polizist auch unterschreiben und wenn dein test dann negativ ist, ab zum anwalt und anzeige wg körperverletzung.

Kommt auf die Umstände an. Unter den Voraussetzungen des § 80a StPO ist das beispielsweise möglich.

Das kommt darauf an, warum die Blutentnahme gemacht werden soll. Wenn es um Betäubungsmittelmißbrauch oder Alkohol geht, wirst Du nichts dagegen machen können.

ist zwar schon Jahre her die Frage aber die Misverständnisse müssen mal aufgeklärt werden! Polizeiliche Sicht: Ein Minderjähriger kann nicht Beschuldigter sein, d.h. gegen diese Person darf kein Strafverfahren eingeleitet werden. Trotzdem kann ein Minderjähriger Verdächtiger ( =Kein Beschuldigtenstatus) oder Zeuge sein. Wenn bei der Polizei eine Blutentnahme von einem Zeugen ansteht, kann diese unter Anordnung durch einen Richter auch mit Zwang durchgesetzt werden. Gem. §81 b Absatz3 StPo haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandsreife oder psychischen/geistigen Krankheiten keine genügende Vorstellung entscheiden die gesetzlichen Vertreter ( Normalfall: Eltern oder Betreuer). Falls die Eltern die Blutprobe ablehnen kann die Polizei ein Ordnungsgeld verhängen oder auf richterliche Anordnung unmittelbaren Zwang anweden.

Das kann unter Umständen sein, kommt auf den konkreten Sachverhalt an. Wenn z.B. ein 16-Jähriger in Schlangenlinien mit einem Moped fährt und von der Polizei gestoppt wird, kann der Betreffende das "Pusten" in ein Alkohol-Meßgerät verweigern. Nicht jedoch die behördlich angeordnete Blutentnahme durch einen Arzt.