Inkontinenz Pants (Slip) - muss ein Arzt die verschreiben und zahlt die Krankenkasse?

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Wenn die Oma Pflegestufe hat, fällt dies unter "Pflegehilfsmittel":

Der so genannte Pflegehilfsmittelkatalog der Pflegekassen gibt Auskunft darüber, welche Hilfsmittel der Leistungspflicht der Pflegekassen unterliegen, welche also vergütet, bzw. leihweise überlassen werden können. Im Hilfsmittelverzeichnis wird nach Produktgruppen unterschieden, d.h. es gibt Pflegehilfsmittel

  • zur Erleichterung der Pflege

  • zur Körperpflege/Hygiene

  • zur selbständigen Lebensführung/Mobilität

  • zur Linderung von Beschwerden

  • zum Verbrauch bestimmte

  • und sonstige.

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind Hilfsmittel, welche nur einmal verwendet werden können, z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutz-einlagen, Inkontinenzmaterial (Vorlagen, Windelhosen, etc.).

Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 31,00 Euro/Monat erstattet.

Finanz-Tipp: Stellt der medizinische Dienst (MDK) schon bei seiner Begutachtung fest, dass zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel benötigt werden, können die 31,00 Euro von der Pflegekasse zum Monatsanfang überwiesen werden. Die Vorteile sind:

Der Einzelnachweis des Pflegebedürftigen ist nicht mehr notwendig

Die 31,00 Euro werden ohne Einzelnachweis gezahlt, d. h. der Betrag wird auch bei einem Krankenhausaufenthalt von bis zu vier Wochen gezahlt

Finanz-Tipp: Bei der ärztlichen Verordnung von Inkontinenzhilfsmitteln durch eine Erkrankung (=Verordnung eines Hilfsmittels), werden die Kosten durch die Krankenkasse getragen. In diesem Fall brauchen die 31,00 Euro nicht über die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel finanziert bzw. selber bezahlt werden.

FAKT: Weiterbohren und nicht aufgeben

Hier ist ein Formular, das ausdrucken, ausfüllen und abgeben!

http://www.senioren-kompass.de/info/infothek/briefvorlagen/pflegehilfsmittel.html

Zuerst einmal bei KK erkundigen ob es ausreicht Rechnung vorzuweisen oder ob nur Rezept hilft. Rezept verschreibt nur Arzt. Du kannst aber mit Oma zum Facharzt fahren. Er muss entscheiden was gut für ihr ist. Bei KK entscheidet dann Chefarzt. Wenn du vorher Befund von Chefarzt hast und dieser empfehlt darin Windeln wird Chefarzt sie bewilligen und du bekommst Rezept oder Dauerrezept als seine Verordnung.

Hallo Marc,

Wenn deine Mutter deine Oma pflegt, hat sie doch bestimmt eine Pflegestufe. Auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, der sogenannten „Pflegestufe 0“, haben einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Dadurch hat sie einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel und das im Wert von 40 Euro jeden Monat. Das sind 480 Euro im Jahr. Voraussetzung für das Übernehmen der Kosten ist, wenn die Pflegehilfsmittel:

  • zur Erleichterung der Pflege dienen,
  • zur Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen beihelfen,
  • oder wenn dem Pflegebedürftigen erst eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen
  • und zum Verbrauch bestimmt sind.

Darunter fallen also auch eindeutig die Inkontinenz-Slips. Die Einmal-Windeln werden als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB 5 betrachtet

Aber Achtung: Pflegehilfsmittel sollten nicht erst gekauft und dann die Rechnung an die Krankenkasse eingereicht werden. Diese gewähren nämlich nur Sachleistungen für Pflegehilfsmittel. Geldleistungen in Form von Erstattung einer bereits bezahlten Rechnung werden nicht bewilligt. Es gibt aber auch Anbieter von Pflegeprodukten, bei welchen man bestellen kann und diese setzen sich dann mit der Pflegekasse in Verbindung. Der individuelle Bedarf an Pflegehilfsmitteln kann darüber hinaus auch monatlich kostenlos nach Hause geliefert werden.

Auch ohne Pflegestufe kann auf eine Kostenerleichterung gehofft werden. Denn Krankenkassen willigen an Zuzahlungen ein, wenn der Betroffene unter einer mittelgradigen Harninkontinenz leidet. Eine mittelgradige Harninkontinenz liegt vor, wenn innerhalb von 4 Stunden ca. 100-200 Milliliter Urin abgegeben werden. Bei einer schweren Harninkontinenz liegt der Wert über 200 Milliliter. Jeder Patient, der mindestens 100 Milliliter in 4 Stunden verliert, bekommt die Kosten von Windeln erstattet. Dabei liegt die reguläre Zuzahlung von Betroffenen liegt bei 10% der Kosten, jedoch muss mindestens 5 Euro pro Monat gezahlt werden. Der Wert von Maximum 10 Euro pro Monat wird allerdings nicht überstiegen. Die Zuzahlungspflicht entfällt, wenn ein Patient von dieser befreit ist. Das ist dann der Fall, wenn die individuelle Belastungsgrenze des Patienten im Kalenderjahr erreicht wird.

In Falle deiner Oma handelt es sich vermutlich um falsche Aufklärung durch den Arzt. Denn da Windeln Pflegehilfsmittel sind, werden sie vom Arzt verordnet. Wenn letztendlich ein Antrag auf die Hilfsmittel unterschrieben werden soll, achtet unbedingt darauf, dass es darin nicht heißt, dass hochwertige Produkte verwendet werden sollen oder ein Qualitätszuschlag erhoben wird.

Hier findest du noch weitere Informationen zum Thema: pflegeleuchtturm.de/ratgeber/zuschuesse-antraege/inkontinenzwindeln-was-krankenkassen-zahlen

oder domaris.de/kostenlose-pflegehilfsmittel

Der ersten antwort kann ich zustimmen . frage in einem Sanitätshaus oder in der apotheke nach in denen ihr die pants kauft. normalerweise sind die sehr kulant in solchen dingen. Fragt bei mehreren nach denn evtl sind die ienen oder anderen sogar noch preiswerter. die gesachäfte unterliegen heute ja auch dem wttbewerb wie alle anderen auch.

Ich habe keine Pflegestufe und kann mich nicht mit der Apotheke auseinandersetzen da die BEK das Rezept nicht an mich zurück sondern an die Firma Mohage schickt. Diese lehnt Pants ab weil sie sie als Luxus anerkennt. Nun hat mir der Arzt verschrieben, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keine Windeln sondern nur Pants tragen kann. Nun muss ich sehen, ob die Pants übernommen werden. Mohage sagt, dass die BEK das nicht zahlt und die BEK sagt, dass die Firma Mohage Geld sparen will und bestimmt welche Hilfsmittel ich bekommen werde. Ich warte nun schon mehr als einen Monat auf Hilfsmittel ... mal sehen in welchem Jahr ich welche Hilfsmittel bekomme.