Infusion setzen als Schulsani

8 Antworten

Wow, hier gehts ja heiss her... Finde es lustig, dass es so viele kurze Kommentare gibt aber keiner der Profis mal versucht, eine ausführliche Antwort zu geben, also will ich jetzt ein bisschen licht ins dunkel bringen:

Ein Schulsanitätsdienst ist an sich eine gute Idee, es gibt die Möglichkeit für Schüler Erfahrungen zu sammeln und sie lernen Verantwortung zu übernehmen...

Wikipedia erklärt es so: Schüler, die mindestens in der Ersten Hilfe ausgebildet sind, stellen im Rahmen des Schulsanitätsdienstes die Erstversorgung im Fall von Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicher. Weitere Aufgaben finden sich in der sanitätsdienstlichen Betreuung von Schulveranstaltungen.

Die Aufgabe ist es also die Rettungskette zu verkürzen, alles andere wäre Kompetenzüberschreitung. Aufgaben wie Medikamente zu verabreichen oder Diagnosen zu stellen erfordert deutlich mehr Fachwissen und Erfahrung als ein Schulsanitäter in ein paar Stunden Ausbildung erlernen kann!!! Dies kann im Zweifel sogar zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen, denn das legen eines venösen Zugangs stellt eine Körperverletzung dar, die vom Patienten geduldet wird. Was ist jedoch, wenn dabei etwas schief geht und der Patient merkt, dass die Person das hätte garnicht machen dürfen?? Dann geht der Schuss gewaltig nach hinten los...

Selbst im Rettungsdienst und bei Pflegepersonal ist das nicht einfach so erlaubt. In vielen Krankenhäusern legt das Pflegepersonal (nach einer 3 Jährigen Berufsausbildung) keine i.v. Zugänge sondern schließt Infusionen nur an bereits vorhandene Zugänge an. Diese wurden vorher von einem Arzt, den Pflegekräften der Notaufnahme oder Intensiv/Anästhesie oder dem Rettungsdienst gelegt...

Auch im Rettungsdienst ist das so ähnlich, der Rettungssanitäter (mehrwöchige Ausbildung) legt offiziell keine Zugänge und muss mit den Konsequenzen leben, wenn etwas schief geht. Rettungssanitäter sind meist nicht hauptamtlich Tätig sondern im Ehrenamt oder als Budensfreiwilligendienst tätig. Einzig der Rettungsassistent (2 jährige Berufsausbildung) darf in seiner Notkompetenz in einem rechtfertigenden Notfall mit vitaler Bedrohung Zugänge, Infusionen oder Medikamente verabreichen, und selbst da gibt es immer wieder Fälle wo es zu Gerichtsverfahren, Kündigungen und Verurteilungen gekommen ist. LEIDER!!! Das ist meiner Meinung nach bei einem kompetenten, erfahrenen und verantwortungsbewussten Kollegen absolut fahrlässig, denn diese Menschen handeln nach bestem Wissen und Gewissen um ihren Patienten zu helfen und dies macht den Job nicht leichter!!!

Jetzt also nochmal als Fazit:

Nein, du darfst keinen venösen Zugänge legen, du hast weder die Ausbildung, noch das Wissen und die Erfahrung um solche Verantwortungen zu übernehmen!! Du leistetet erste Hilfe, verbindest Wunden, stillst Blutungen, du setzt den Notruf ab falls noch nicht geschehen, leitest lebensrettendes Sofortmaßnahmen ein und gibst erste Hilfe, du weisst den Rettungsdienst ein, wo er parken kann und wo die Verletzten sind. Punkt!!! Wenn du deine Aufgaben nicht weisst, war deine Ausbildung nicht erfolgreich, denn da kommen deine Aufgabenfelder drin vor. Ich empfehle dir dringend nochmal mit deinem Lehrer darüber zu sprechen...

Gruß Aaron

moellermann3000 
Fragesteller
 05.05.2014, 11:40

1) Stimmt professionell bzw, ausführlich waren die Kommentare bis jetzt noch nicht. Deins aber schon :-) 2) Zu meiner Ausbildung als Schulsani muss ich sagen, dass sie wie ich fand nicht
ausreichend war. Wir haben dort nur reanimieren und so was gelernt. Allerdings habe ich über die Malteser viele Fortbildungen gemacht und mein
Können ist fast so wie das eines Rettungssanitäters. Du hasst mich ein bisschen unterschätzt.

Abgesehen davon ist deine die hilfreichste Antwort.

Ich hätte mal darauf getippt, dass auch der Lehrer, der eine Sanitäterausbildung hat, das eigentlich nicht machen darf! Das ist doch Sache von einem Arzt! Warum dann ein Infusionsset in euren Rucksäcken ist, weiß ich leider auch nicht!

turalo  05.05.2014, 06:44

Ausgebildete Kräfte dürfen eine Infusion anlegen. Schwestern, Sanitäter usw. Aber nur mit abgeschlossener Ausbildung.

imager761  05.05.2014, 06:56
@turalo

Blödsinn. Den Spritzenschein kann man auch ohne medizinische Ausbildung erwerben.

Strolchi2014  05.05.2014, 06:45

Das ist wohl Standartinhalt dieses Rucksackes, die kann man gefüllt kaufen.

Ohne "Spitzenschein" darft man das selbstverständlich nicht. Im Notfall ruft man jemanden (ggf. auch Notarzt oder Rettungssanitäter) mit dieser Ausbildung.

G imager761

Das hättest du eigentlich lernen sollen: Auf Anweisung eines Arztes darfst du die Infusion und auch Medikamente geben. Ohne diese Anweisung darf das auch euer Ausbilder nicht. Dazu reicht übrigens auch eine telefonische Anweisung. Aber das kann nur ein Arzt anordnen.

Natürlich darf ein Schulsanitäter (Helfer) keine Infusionen anlegen.

Das ist ausgebildeten Pflegekräften oder Rettungssanitätern vorbehalten.

magni64  05.05.2014, 07:03

Auch die dürfen das nicht einfach beschließen. Diagnose und Behandlung ist Ärzten vorbehalten. Allerdings reicht dafür auch in vielen Fällen eine Ferndiagnose. Aber das Spritzensetzen und auch Infusion legen gehört doch zur Ausbildung eines Sanis. Daher hat er das Material dafür dabei, um im Notfall auf Anweisung eines Arztes gleich loslegen zu können.