Ich habe neulich ein Betriebsrat Mitglied aufgesucht.Ich habe ihn ausdrücklich darum gebeten,dieses Gespräch vertraulich zu behandeln.Was er nicht tat.Darf das?

5 Antworten

Betriebsräte sind oft Leute, die sich von dieser Tätigkeit etwas an persönlichen Vorteilen versprechen. Insofern kann man nicht immer davon ausgehen, dass sie auf deiner Seite stehen. Sie handeln oft, wie es für sie opportun ist. 

Familiengerd  11.10.2016, 00:23

Auch wenn die Frage alt ist und ich die Antwort zufällig lese:

Deine Antwort ist eine völlig unsinnige, boshafte und die Wahrheit verdrehende Polemik!

wem hat er es denn weitergesagt?  Manchmal ist es echt schwierig, einen Maulkorb verpasst zu bekommen, weil man dann nicht eingreifen kann. Ich bin auch Betriebsrätin, aber weise darauf hin, dass ich es im Betriebsrat besprechen möchte. Dem stimmen die Kollegen meist auch zu. Wenn nicht, muss ich ntürlich die Klappe halten, aber wem nützt das?

Wenn er es jemandem außerhalb des Betriebsrats erzählt hat, finde ich das nicht gut. Wobei sich die Frage stellt, ob es ein Rechtsverstoß war. Oder ob es zur Lösung deines Problems eventuell nötig war.

Irgendwie muss ein Betriebsrat ja eventuell auch tätig werden, wenn er das Problem eines Mitarbeiters lösen will. Dazu müsste man mehr über den Hintergrund wissen.

Hallo powwermob,

da du ausdrücklich dem Mitglied des BR darum gebeten hast, dass dieses Gespräch vertraulich zu behandeln ist, sollte er Stillschweigen vor allem ggü. anderen Kollegen wahren. Macht er dies nicht, liegt hier eine Verletzung des § 120 BetrVG vor (Verletzung von Geheimnissen).

Persönliche Geheimnisse von Kollegen

Neben Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bekommen Betriebsratsmitglieder auch regelmäßig vertrauliche Informationen über Kolleginnen und Kollegen. Entweder im Rahmen der Beteiligung des Betriebsrats zu personellen Maßnahmen durch den Arbeitgeber oder durch den Kollegen selbst, der sich mit einem Anliegen an den Betriebsrat wendet.

Auch über persönliche Geheimnisse von Kollegen und Bewerber müssen Betriebsratsmitglieder Stillschweigen wahren. Persönliche Geheimnisse sind alle persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten des Mitarbeiters, die aufgrund ihrer Bedeutung und ihres Inhalts einer vertraulichen Behandlung bedürfen. Dazu gehören beispielsweise Vorstrafen, Angaben zu Vermögensverhältnissen, schlechte Beurteilungen und Kündigungen vorheriger Arbeitgeber und alles, was sich sonst noch aus den Bewerbungsunterlagen oder der Personalakte ergeben kann.

Quelle: http://www.betriebsratspraxis24.de/news/betriebsratspraxis-extra/typische-fehler-bei-der-betriebsratsarbeit/geheimhaltungspflichten/

Er hat es einem Arbeitskollegen gesagt, der hat mich drauf angesprochen. 

Darf er das?

musso  13.06.2015, 10:23

Das sollte er nicht tun, aber es ist nicht gesetzlich verboten, falls du darauf hinaus willst. Aber du solltest ihm schon sagen, dass es ein Vertrauensbruch ist!

Familiengerd  11.10.2016, 00:21
@musso

 aber es ist nicht gesetzlich verboten

Auch wenn die Frage alt ist und ich sie nur zufällig lese:

Deine Aussage ist - je nach Inhalt des Gesprächs - schlichtweg falsch!