Helikoptereinsatz Übernahme GKV?

RHWWW  05.06.2021, 23:35

Hallo,

in welchem Staat ist der Unfall passiert?

Gruß

RHW

Honsch 
Fragesteller
 06.06.2021, 00:09

Deutschland. Allgäu.

5 Antworten

Hi,

Übernimmt die GKV hier die Kosten der Rettung?

Ja - die Kosten eines medizinisch indizierten Einsatzes (besser gesagt des Transports) werden grundsätzlich durch die GKV übernommen. Dies ist in der Krankentransport-Richtlinie des G-BA geregelt.

Dabei ist es vollkommen unabhängig davon, welches Rettungsmittel geschickt wird, sofern die Indikation hierfür besteht - ob der Notarzt bodengebunden oder "aus der Luft" kommt, spielt für die Kostenübernahme keine Rolle.

LG

Die Kostenübernahme für den Einsatz eines Rettungshubschraubers wird üblicherweise von der Krankenkasse übernommen. Die Leitstellen schicken oft genug Hubschrauber zu Schlaganfälle im Altenheim auf dem flachen Land, was ebenfalls übernommen wird... es ist nicht davon auszugehen, dass bei einem solchen völlig indizierten Einsatz die Kosten dir übertragen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Planst du eine solche Reise / Aktion? Wenn ja, frag vorher bei der Krankenkasse nach, was genau übernommen wird und schließe im Zweifelsfall eine Zusatzversicherung für sowas ab. Kostet auf jeden Fall weniger als der Helikoptereinsatz.

Ist es bereits dazu gekommen und die Krankenkasse hat jetzt die Kosten in Rechnung gestellt? Dann google, womit sie das begründen und ob diese Begründung rechtlich korrekt ist. Wenn du dagegen vorgehen willst, dann wirst du allerdings wahrscheinlich einen Anwalt brauchen...

Honsch 
Fragesteller
 06.06.2021, 00:12

Vielen Dank für die ausführliche Antwort :) habe schon Rettung vs. Bergung ergoogelt. Auch das Thema ob canyoning eine Risiko- oder extremsportart ist. Und ob man ein Wagnis eingeht oder nicht (bei Sprung oder halt nur ausrutschen).

leider vorher nicht schlau gemacht ( Klassiker ;) )...und ja leider schon passiert, grade im Krankenhaus ;)

Der Einsatz eines Rettungshubschraubers wird üblicherweise (und von einer böswilligen Alarmierung gehe ich anhand der Information nicht aus) von der Krankenkasse übernommen, genau wie die des Rettungswagens und aller weiteren Einsatzfahrzeuge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

die Kosten übernimmt höchstwahrscheinlich die gesetzliche Krankenkasse. Es fällt nur eine Zuzahlung von 10 Euro an.

Wenn der Unfall außerhalb Deutschlands passiert wäre, sähe es anders an (selbst wenn der Hubschrauber dann aus Deutschland käme).

Der Versicherte wird bei Verletzungen in Deutschland nur dann mit Kosten belastet, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Verletzung hat man sich selbst vorsätzlich beigebracht (z.B. Versicherungsbetrug bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Verletzung erfolgte bei einem Verbrechen, das man selbst begangen hat (z.B. Autodiebstahl)
  • Verletzung erfolgte bei einem vorsätzlichen Vergehen
  • es geht um die Folge einer Schönheits-OP (auch Piercing und Tätowierung)

Die Krankenkasse verssucht auf jeden Fall, einen Schuldigen zu ermitteln und diesem die Behandlungskosten in Rechnung zu stellen:

  • Hersteller/Verkäufer/ Verleiher des Bootes?
  • Veranstaltungsfirma?
  • Bootsführer?
  • Zubehör wesentlich? Defektes Seil?

Als Verletzter ist man zu wahrheitsgemäßen Angaben bei der Krankenkasse verpflichtet.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung