Hallo, kann man als Fußpflegerin über die Krankenkasse abrechnen (keine Podologin)?

4 Antworten

Nein, nur als Podologin und dann auch nur unter bestimmten Voraussetzungen beim Patienten - z.B. bei einer Polyneuropathie.


.


nein. zum einen benötigt der Patient eine Verordnung des Arztes mit der der Podologe abrechnen kann, zum anderen sind die zugelassenen Erkrankungen, für die medizinische Fußpflege übernommen wird, festgelegt.

Nein und auch eine Podologin kann man nur bei bestimmten Erkrankungen abrechnen.

Frag dort mal nach ich glaube aber eher weniger