Gerüst am Haus, wann muss es abgebaut werden?

3 Antworten

Pochen kann man darauf schon, aber wenn die Firma nicht kommt und auf telefonische Anfragen nicht reagiert, hat man wohl nur die Moglichkeit, dies auf schriftlichem Wege durchzusetzen. Das heißt, Brief an die Firma mit Frist, bis wann abgebaut werden muss (gute Gründe sollten angeführt sein) und dann Hinweis auf Rechnungsabzug bzw. rechtliche Schritte. Aber wichtig ist zunächst die Fristsetzung.

Ich denke der Ansprechpartner ist nicht unbedingt die Grüstfirma sondern die ausführende Firma die die Reparaturen ausgeführt hat, da du ja sicher keinen Extra Vertrag mit der Gerüstfirma geschlossen hast, oder doch? Viele Firmen lassen gerne die Gerüste bis zum nächsten Auftrag stehen, da dies weniger Arbeit erfodert als wenn sie das Gerüst abbauen und ins Lager bringen würden, zumal oft der Lagerplatz begrentzt ist. Wenn sich telefonisch nichts tut, bleibt dir nur eine angemessene Frist zu setzen mit dem Hinweis, daß du danach eventuell auf Kosten der Gerüstfirma eine Drittfirma beauftragen wirst, die da Gesrüst abbaut und lagert. Diese Kosten würdest du ihnen dann in Rechnung stellen.

Eigentlich sofort, es muss aber spätestens nach einer festgesetzten Frist erfolgen und dann auch nur durch einen Fachhandwerker!

Quelle: http://www.geruest-bau.net