Gerichtsmediziner, wie viel verdienen sie?

2 Antworten

Angestellte Gerichts- bzw. Rechtsmediziner werden üblicherweise entsprechend dem jeweils für sie gültigen Tarifvertrag bezahlt, im öffentlichen Dienst (wo diese am häufigsten beschäftigt sind) gilt meist der TV-Ärzte.

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/aerzte/kommunal?id=tv-aerzte-vka-2014&matrix=1

Darin kannst du ablesen, dass ein Facharzt ein Einstiegsgehalt von ca. 5300 € erhält (2. Zeile, erste Spalte). In der Spalte nach rechts steigt das Gehalt mit zunehmender Erfahrung (Jahre in der entsprechenden Funktion). Die dritte Zeile sind die Oberarzt-Gehälter, das geht 2014 bis ca. 7600 €, die vierte Zeile betrifft die sog. "leitenden Oberärzte".

An Unikliniken gilt ein etwas abweichender Tarif, den du auch über den Link nachsehen kannst.

Selbstverständlich kann im Arbeitsvertrag auch etwas ganz anderes vereinbart werden, aber angesichts des Ärztemangels muss eigentlich keiner deutlich unter Tarif arbeiten... (wobei kirchliche Arbeitgeber das gelegentlich immer noch machen)

Gerichtsmediziner sind häufig Angestellte bei einem Rechtsmedizinischem Institut oder bei einer Universität. Beamte gibt es auch, aber weniger. Die Gehälter/Bezahlung richtet sich nach den Tarifen des jeweilig öffentlichen Dienstes. Es liegt zwischen 3000 € (Einstieg) und max. 6000 € (Höchstgrenze).