FtM und Krankasse op Bewilligung?

2 Antworten

Hallo,

da Transsexualität nach dem deutschen Sozialrecht als Krankheit gilt hast du auch einen Anspruch darauf, dass deine Krankenkasse die Kosten für eine Geschlechtsangleichung übernimmt. Du musst allerdings ein paar Bedingungen dafür erfüllen, wie beispielsweise die Begleittherapie.

Hast du bereits einen Antrag bei deiner Krankenkasse gestellt - und wenn ja, mit welcher Begründung wurde er abgelehnt? Die können ja nicht einfach „Nö“ sagen.

DynamoLuka1953 
Fragesteller
 26.03.2021, 09:48

Da gab es keine bekründung

Gegen Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen gegebenfalls vor Gericht klagen .

Woher ich das weiß:Recherche
DynamoLuka1953 
Fragesteller
 26.03.2021, 07:23

Wiederspruch habe ich eingelgt