Familienversicherung keine Rentner/in Immobilienverkauf?
Als Familienversichertes Mitglied mus ich ja meine Mieteinnahmen angeben und diese werden in den montl. 455,-€ miteinbezogen WIE sieht es mit dem Verkauf einer Immobilie aus? Muss ich dies der KV melden bzw. melden ja aber auch auf den Erlös Beiträge zahlen?
Danke
MfG
AchJa, wie sieht das mit unserem Haus aus, es gehört uns Beiden , wenn wir das verkaufen muss ich dan als Freiwilligvers. anteilmäßig was an die KV zahlen? Wir nutzen das Haus also es ist nicht vermietet.
Vielen Dank für Antworten und einen "Guten Rutsch ins Jahr 2021"!
2 Antworten
Hallo,
bei der Familienversicherung sind nur regelmäßige Einkünfte relevant. Vermögen ist dabei ohne Bedeutung. Beim Verkauf einer Immobilie hat man das gleiche Vermögen wie zuvor - nur in anderer Form.
Wenn sich der erzielte Erlös vermehrt (z.B. Zinsen, Dividende etc.), zählen diese späteren Brutto-Einkünfte zu den relevanten Einnahmen. Jährliche Erträge werden jeden Monat anteilig zu den monatlichen Einkünften addiert.
Wenn man z.B. aus einem monatlichen Minijob 450 Euro Bruttoeinkünfte hat und zusätzlich 2500 Euro jährliche Zinsen, kann man nicht mehr kostenlos familienversichert sein (Einkommensgrenze 2021: 470 Euro monatlich brutto).
Quelle: § 10 SGB V
Gruß
RHW
Nein, aus dem Erlös nicht, nur wenn du dann daraus z.B. monatlich Zinserträge generierst weil du das Geld angelegt hast.