EU Rente bei gesicherter Rheumatoider Arthritis, Fibromyalgie und rezidivierender schwerer depressiver Episode??

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo amoticon,kann von mir aus berichten...ich habe im März 2010 EU-Rente beantragt...damals zunächst wegen Schizoaffektiver Psychosen. Mir wurde bei der Antragstellung mit einem Gutachten von einer Sozialpsychiatrischen Ambulanz (freie Beratungstelle für psychisch Kranke) hier geholfen und einem Gutachten von einem anderen externen Psychiater. Beide Stellen haben mir nur einen ca. 1-seitigen Gutachten-Brief zum Einreichen bei der Rentenstelle mitgegeben. Das hat ausgereicht.Ich habe bei diesen Gutachten einen ehrlichen und ausführlichen Brief von mir aus noch privat geschrieben, den ich an meinen Bearbeiter beim Rentenamt abgegeben habe. In dem Brief habe ich ausführlich geschrieben, welche täglichen Probleme ich habe.Meine Rente wurde zunächst auf 1 1/2 Jahre befristet. Ende 2010 bekam ich dann einen längst fälligen Herzschrittmacher. Nach Ablauf der Befristung meiner EU-Rente habe ich frühzeitig einen Antrag auf Verlängerung der EU-Rente gestellt. Diesmal führte ich die Probleme mit dem Herz zusätzlich zu den psychischen Problemen auf.Danach wurde mir die EU-Rente dann als Dauerrente (unbefristet) bewilligt. Ich gehe natürlich regelmäßig (seit Jahren) zum Gespräch bei meiner Gesprächstherapeutin. Und nehme auch alle Schrittmacherkontrollen war. Man muss sicher nicht zu allem ja und amen bei den Doktoren sagen. Medikamente, die mir nichts bringen oder meine Leistungsfähigkeit noch mehr einschränken, lehne ich auch ab. Aber ich koopiere mit meinen Ärzten.Bei den Krankheiten, die Du auflistest, würdest Du hier sicher die EU-Rente durchbekommen. Wichtig ist !...Ärzte, die Dir mit Kurzgutachten helfen. Auch ein ehrlicher Brief ans Rentenamt mit der Bitte um Bewilligung der EU-Rente und Aufführung Deiner Krankheiten und täglichen Probleme, halte ich für wichtig und richtig. Das ist aber nur meine Erfahrung hier vor Ort (Leverkusen).Fetz Dich nicht mit dem Rentenamt, lass Dich aber auch nicht abwimmeln. Du hast die Rente verdient ! GrußRalf

Ich kann aus anderen Erfahrungen berichten,  wo Patienten mit Fibromyalgie Probleme hatten die Rente zu bekommen.  Ohne Gericht ging das zum Teil gar nicht.

Die Krankheit ist nicht heilbar,  aber die Ärzte der Kasse haben da wohl ne andere Ansicht.

Auch bei schweren Depressionen wurde die Rente schon abgelehnt. 

An deiner stelle beantrag sie,  ich hoffe du hast auch nen guten Therapeuten,  der hinter deiner Entscheidung steht. 

Werde Mitglied beim VDK,  im Falle einer Ablehnung helfen die dir beim Widerspruch usw.

Ich wünsche dir auf alle Fälle alles gute und geb die Hoffnung nicht auf.

amoticon 
Fragesteller
 06.06.2017, 22:22

Vielen Dank für die Antworten. Die Fibromyalgie ist nicht vorrangig. Das entzündliche Rheuma sitzt in allen Gelenken, die Fibro ist nur die Sekundärerkrankung durch die RA. Die Depression steht momentan mit starken Schmerzzuständen im Vordergrund.

Ich bin beim Rheumatologen, meiner Therapeutin und einer Psychiaterin in Behandlung und hatte vor kurzem einen Aufenthalt in einer Psychosomatischen Klinik. Meine Erkrankungen habe ich alle schon ca 10 Jahre, alle sind "gesichert". Die schwere depressive Episode ist rezidivierend. 

Alles in allem also "im Arsch"...mit einem Funken Hoffnung, daß wenn ich alles langsamer angehen kann ohne tägliche vollschichtige Arbeit als Krankenschwester in der Psychiatrie, doch noch ein wenig Lebensfreude zurückkehrt.

Hallo amticon,

Sie schreiben:

EU Rente bei gesicherter Rheumatoider Arthritis, Fibromyalgie und rezidivierender schwerer depressiver Episode??

Antwort:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Falsche Bezeichnungen führen regelmäßig in die Irre!

Verzichten Sie nicht auf kompetenten Rechtsbeistand wie VDK!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Denn:

EU-Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht bis 31.12.2000!

Seit 1.1.2001 gibt es in der DRV nur noch die Erwerbsminderungsrente!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen in Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, abgesunken ist!

Die Pauschaldiagnose "Fibromyalgie" wird seitens der DRV in der Regel nicht akzeptiert und führt regelmäßig zu Antragsablehnungen!

Ersetzen Sie Fibromyalgie durch detaillierte Einzeldiganosen!

Aus Ihren Arzt-/Entlassungsberichten muß sehr detailliert ersichtlich sein, wie, warum und weshalb sich einzelne, gesundheitliche Gebrechen auf Ihre Leistungsfähigkeit auswirken!

https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Bitte beachten Sie:

Krankengeldanspruch besteht für maximal 78 Wochen, einschließlich Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber!

An das Krankengeld schließt in der Regel das ebenfalls zeitlich individuell befristete ALG 1 an!

Diese zeitliche Befristung des ALG 1 kann ggf. im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!

Stichwort: "Nahtlosigkeitsregelung!"

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad