Braucht man die Erlaubnis des Patienten um ihn in den künstliches Koma zu versetzen, sofern er bei Bewusstsein ist?

7 Antworten

Grundsätzlich bedarf jeder Eingriff an einem Patienten dessen Einverständnis. Ein Patient, der noch voll bei Bewusstsein ist, kann eine Sedierung und Beatmung (auch "künstliches Koma " genannt) also durchaus untersagen. 

Meistens sind Patienten, die so krank sind, dass sie eine derart extreme Maßnahme benötigen, allerdings nicht mehr in der Lage, ihr Einverständnis zu geben oder zu verstehen, was das alles gerade bedeutet. In solchen Situationen muss man den mutmaßlichen Willen des Patienten herausfinden. In der Regel geht man davon aus, dass der Patient behandelt werden möchte. Manchmal ist durch eine Patientenverfügung geregelt, dass invasive Maßnahmen nicht erlaubt ist, aber das ist nicht die Regel. 

Also wie gesagt - gemäß dem mutmaßlichen Willen des Patienten können auch invasive Maßnahmen durchgeführt werden, wenn der tatsächliche Wille nicht zu eruieren ist. Ist der tatsächliche Wille jedoch noch zu eruieren (durch Aussage des Patienten selbst oder Patientenverfügung), ist er auch zu beachten, auch wenn es dem Patienten schadet.

Das künstliche Koma ist eine Langzeitnarkose, die auf der Intensivstation überwacht wird. Der Begriff Koma kommt aus dem Griechischen und heißt „tiefer, fester Schlaf“. Beim künstlichen Koma handelt es sich um einen Medikamentenschlaf des Körpers, der einer Vollnarkose entspricht. Er wird gewöhnlich nach einem schweren Unfall oder bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung eingesetzt, um den Organismus zu entlasten und den Kranken, zum Beispiel bei einer Infektion, wirksamer behandeln zu können. Der Patient wird künstlich beatmet, alle wichtigen Körperfunktionen wie Herzfrequenz, Blutdruck etc. werden rund um die Uhr überwacht.

........wie soll der Patient da gefragt werden, ob er das möchte?

..das bringt natürlich Geld in die Kasse.

@stern311

Du hast schon gelesen, dass eink.K. in Notfällen gemacht wird. Was soll das mit "Geld in die Kasse" bringen?

@stern311

Hey stern311

das bringt natürlich Geld in die Kasse.

Vorsicht! 

Für das Pflegepersonal sind komatöse Patienten eine Herausforderung. Die 24h Betreuung ist aufwendig und für das Personal körperlich extrem belastend. 

Keine Klinik fördert Komata um damit Geld zu verdienen-die Rechnung würde niemals aufgehen. Beschäftige dich mal mit dem Pflegeschlüssel auf Intensiv-Stationen. 

@LouPing

...danke, LouPing....das meinte ich ja damit.

@studiogirl

Na, so ganz falsch ist das mit dem Geld gar nicht. Bei Beatmung und wahrscheinlich noch diversen anderen komplex-medizinischen Abrechnungsmöglichkeiten (Antibiotikatherapie, Dialyse, komplexe Pflegemaßnahmen ...) kommt bei derart behandelten Patienten schon etliches an Zusatzentgelten bei rum. Man kann damit also durchaus schon Geld machen ... vorausgesetzt, es treten keine Komplikationen auf. Dennoch wird man natürlich derartige Maßnahmen niemals ohne Not anwenden.

@DorktorNoth

...eben......einen Patienten, der keinen Luftröhrenschnitt hatte wird man nicht ins k.K. versetzen....z.B.

@DorktorNoth

Hey DoktorNoth

Dennoch wird man natürlich derartige Maßnahmen niemals ohne Not anwenden.

Richtig! 

Die Entscheidung treffen immer mind. 2 verantwortliche Ärzte und die müssen ihr handeln dokumentieren und begründen. 

@LouPing

Das würde ich so nicht unterschreiben. Eine Notfallmaßnahme ist ja eben dadurch definiert, dass man sie sofort durchführen muss. Wenn ich als Arzt nachts allein auf der Intensivstation bin, kann ich nicht noch die Meinung eines anderen Arztes abwarten, der am nächsten Morgen kommt, denn dann wäre der Patient tot. Klar, tagsüber kann man im Team entscheiden. Mit dem Dokumentation hast du natürlich trotzdem Recht. Eine Maßnahme muss nachvollziehbar sein und daher gut dokumentiert werden, sonst gibt es kein Geld. Und ne Klage.

Solange ein Mensch bei Bewusstsein ist und er noch klar machen kann was er will, darf nichts gegen seinen Willen passieren. Außer in Ausnahme fällen, z.B. komplikationen bei einer OP da muss man natürlich im Sinne des Patienten handeln.

Ja, braucht man unbedingt bei Bewusstsein und Zurechnungsfähigkeit.

nein aber es muss auch notwendig sein