Bekommt die Krankenkasse es mit, wenn ein Arzt privat Rezepte ausstellt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz klares NEIN, denn ein Privatrezept heisst Privatrezept, weil du es Privat bezahlt. Somit bekommt die Krankenkasse auch nichts davon mit. Aber ich würde dir raten, dass deine Mutter sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzt, bzw. deine Mutter sich an die Ärztekammer wendet.

Wenn der Arzt das Ausstellen des Rezepts an sich (also die bloße Schreibleistung) nicht als Leistung an die Kasse angibt (wie z.B. das Gespräch, daß das Rezept ergab), dann nicht.
Warum die Frage?

nur so, es hat mich halt mal interessiert, weil meine Mutter bei einem Haus-Arzt nur noch> auf Privatrezept( 75 Euro )für Blutverdünner ( iscover) zahlen muss, aber beim Neurologen alles auf Normalrezept. Ich finde es sehr ungerecht, da dieses Rezept voll angebracht ist. Der Hausarzt sagt, sie könne auch Ass nehmen, aber die Wirkung ist doch ganz anders. Soweit ich informiert bin. Abba08

Wenn Du es über Rezeptgebühr einlöst, dann ja. Wenn es ein Medikament ist, was nicht von der Kasse bezahlt wird, dann nicht.

Du meinst die Krankenkasse zahlt nichts an den Arzt fürs ausstellen? Nur weil das Medikament nicht bezahlt wird heißt das nicht das die Kasse die Untersuchung nicht bezahlen muß.

@Mietnormade

Ja, aber die Kasse kann ja daran nicht erkennen, was auf dem Rezept stand bzw. ob ein Rezept ausgestellt wurde.

Als Kassenpatient bezahlt die Kasse den Arzt. Also ja.

Klar, die Apotheken rechnen doch auch mit den Kassen ab.

ein privatrezept muss man doch selber bezahlen und bekommt von einer gesetzlich Kasse doch nichts zurück??

@zwergenmama

Aber das rezept bleibt doch da, oder nicht? keineahnunghab

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