Arztrechnung, wohin damit? zur Beihilfe?, zur PKV?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die Beihilfestelle benötigt auf jeden Fall die Originalrechnungen. Häufig gibt es dort aber festgelegte Untergrenzen (Betrag X). Nur wenn die Rechnungen diesen Betrag X überschreiten, können sie dort eingereicht werden. Eine Ausnahme ist, wenn man innerhalb von z.B. 6 odere 12 Monaten dieser Betrag X nicht überschritten wurde, dann können auch geringere Beträge gesammelt eingereicht werden. Dieeinzelheiten kann man meist im Intranet der Behörde nachlesen odeer bei der Beihilfestelle erfragen. Die Originale am besten mit einer Kopie einreichen, die von der Beihilfestelle mit einem Vermerk über die Zuschusshöhe der Beihilfestelle versehen wird.

Bei der Privatversicherung wird dann dieser Beleg mit Zuschussvermerk eingereicht. Oft sind bei der PKV Selbstbehalte vereinbart (im Vetrag nachlesen!), so dass eine Erstattung nur erfolgt, wenn dieser vereinbarte Betrag überschritten wird.

Viele Beamte führen eigene Tabellen um den Überblick zu behalten.

Wenn man bisher über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkase versichert war, besteht bei Beginn der Beamtentätigkeit eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

http://www.gutefrage.net/frage/privat-versichern-aber-wo

Gruß

RHW

Kematef  01.10.2013, 18:26

Hallo RHW,

warum pochst Du immer auf dem Text herum, dass sich ehemals GKV-Versicherte auch in der GKV versichern können.

Dies ist doch hier vollkommen am Thema vorbei.

Die Beamtin ist bereit in der PKV.

Gruß Kematef

RHWWW  05.10.2013, 12:06
@Kematef

@kk556: Danke für den Stern!

@ Kematef:

ich bin seit diesem Monat Beamtin auf Widerruf und musste mich deshalb privat krankenversichern

Wenn in einer Frage eine unrichtige Tatsache dargestellt wird, erkläre ich die rechtlichen Tatsachen. Wenn man vor der Beamtentätigkeit in der GKV ist, kann man als Beamtin in der GKV bleiben. Es gibt keinen Zwang zu einem Wechsel in die PKV. § 9 SGB V

Kematef  05.10.2013, 14:20
@RHWWW

Hallo RHWWW,

scheinbar hast Du diesen Satz überlesen:

Das habe ich bei der DBV gemacht.

Also bezog sich deine Antwort auf den Schnee von gestern.

RHWWW  05.10.2013, 15:49
@Kematef

Hallo Kematef

ich bin des Lesens kundig. Das Wort "musste" bezeichnet im Deutschen das Imperfekt und bezieht sich daher immer auf die Vergangenheit.

Versicherungsexperten kennen auch die Begriffe Widerruf und Rücktritt:

http://www.test.de/Widerruf-und-Ruecktritt-Schnell-wieder-raus-22544-0/

Gestern hat es übrigens nicht geschneit.

Falls die Redensart gemeint sein sollte, heißt es:

Also bezog sich deine Antwort auf Schnee von gestern.

Kematef  06.10.2013, 11:36
@RHWWW

Hallo RHWww,

dann mal anders - vielleicht begreifst Du dann meinen Einwand !

Hallo, ich bin seit diesem Monat Beamtin auf Widerruf und musste mich deshalb privat krankenversichern.

Hier ist nicht erkennbar, welcher Versicherungsschutz davor bestand. Möglich wäre auch, dass sie davor schon in der PKV war und der Vater der VN.

Und dann hatte sie gar keine andere Wahl, als eine beihilfekonforme PKV abzuschließen.

Gruß Kematef

RHWWW  06.10.2013, 21:14
@Kematef

Hallo Kematef,

wenn sie bereits in der PKV versichert gewesen wäre, würde die Aussage

musste mich deshalb privat krankenversichern

keinen Sinn machen. Dann hätte sie den bestehenden PKV-Vertrag ändern lassen oder ein anderes PKV-Unternehmen suchen müssen.

Wenn man bereits in der PKV versichert ist, dann bleibt man in der PKV versichert (ohne eine Wahlmöglichkeit). Aufgrund der Formulierung der Fragestellerin trifft diese Variante hier aber nicht zu.

Gruß

RHW

Kematef  14.10.2013, 19:00
@RHWWW

@RHW,

Du betreibst Wortglauberei - nur damit Du guten Gewissens mit deinen Texten gegen die PKV schießen kannst.

Ich betrachte dies als Unsinn, denn mit deinen überlangen Texten verwirrst Du die Fragenden mehr. Die meisten verstehen dies überhaupt nicht, da deine Texte oft überhaupt nicht im Zusammenhang mit den Fragen stehen.

Aber klar - je mehr man schreibt - um so mehr Punkte bekommt man.

Gruß Kematef

RHWWW  14.10.2013, 20:14
@Kematef

Ich betrachte dies als Unsinn, denn mit deinen überlangen Texten verwirrst Du die Fragenden mehr. Die meisten verstehen dies überhaupt nicht, da deine Texte oft überhaupt nicht im Zusammenhang mit den Fragen stehen.

das ist eine reine Vermutung. Ich vermute eher das Gegenteil das Gegenteil. Die Zahl meiner "hilfreichsten Antworten" spricht eher für meine Vermutung. Die oben stehende Antwort fanden übrigens 2 Leser "DH".

Im Übrigen steht es hier jedem frei, hilfreiche Antworten zu geben oder es zu unterlassen.

Wortglauberei ist ein interessantes Wort. Ich kannte bisher nur Wortklauberei.

Kematef  17.10.2013, 18:39
@RHWWW

Die Zahl meiner "hilfreichsten Antworten" spricht eher für meine Vermutung. Die oben stehende Antwort fanden übrigens 2 Leser "DH".

Deine Einschätzung finde ich super.

Wenn dies ein Expertenforum wäre - würde ich dir recht geben, aber dann würden viele Fragen, wie auch Antworten gelöscht werden.

Aber wenn Du so auf Sternchen stehst - helfe ich dir dabei !

Gruß Kematef

RHWWW  17.10.2013, 19:08
@Kematef

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Hallo kk556,

na dann versuche ich dir mal den Ablauf aufzuzeigen:

Die meisten Beihilfestellen berücksichtigen folgende Vorgehensweise: Eine Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200,00 € betragen.

Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten die Summe von 200 € nicht, so wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen aus diesem Zeitraum insgesamt 15 € übersteigen.

Also wenn dies zutrifft die Belege grundsätzlich immer an die Beihilfestelle schicken.

So - und nun kommen wir zu Besonderheiten der DBV.

Für das Kalenderjahr 2013 kannst Du alle Arztrechnungen, Rezepte usw. an die DBV schicken. Die DBV akzeptiert auch Antrag auf Erstattung incl. der Belege per Email. Solltest Du den Tarif BN mit abgeschlossen haben und Arztrechnungen für Zahnersatz bzw. Sehhilfen haben, solltest Du die Abrechnung der Beihilfe abwarten. Danach den Beihilfebescheid mit dem Erstattungsantrag + Belege an die DBV schicken. Denn dann werden dir auch die Beihilfelücken die durch den Tarif BN abgesichert sind erstattet.

Bei den Abrechnungen ab 2014 (komplette Kalenderjahre) erhälst Du von der DBV eine Beitragsrückerstattung wenn Du keinen Erstattungsantrag stellst.

Solltest Du den Tarif Vision B abgeschlossen haben, bekommt Du als B.a.W. 50 % des gezahlten Jahresbeitrages zurück erstattet (Ausnahme Pflegeversicherung) wenn Du keinen Erstattungsantrag stellst.

Beispiel - Rechnungen für 2014 komplett.
Arztrechnung 1 = 50 € Arzneimittel 2 = 25 € Zahnarztrg. 3 = 100 €

davon zahlt die Beihilfe 87,50 €

Solltest Du eine Kostenerstattung an die DBV schicken bekommst Du auch 87,50 €.

Alternativ erhält Du 50 % deines Jahresbeitrages - dürfte so um die 400 € liegen, entsprechend des Eintrittalters.

Also keine Kostenerstattung an die DBV.

Auch bei dem Baustein-Tarif der DBV erhälst Du eine Rückerstattung entsprechend deiner Beiträge. Also auch hier erst einmal ausrechnen lassen.

Solltest Du noch Fragen haben - einfach melden. Auch per PN möglich.

Gruß Kematef

Du musst von vorne herein dir Duplikate ausstellen lassen. Sowohl der Versicherer als auch die Beihilfe brauchen natürlich eine Unterlage.

Welche Beihilfestelle für dich zuständig ist, erfährst du auf deinem Personalbüro.

Es empfiehlt sich außerdem die Rechnungen für den Versicherer zu sammeln und monatlich bzw. quartalsmäßig abzurechnen. Sonst verlierst du da schnell die Übersicht. Außerdem kannst du sobald du volle Kalenderjahre abzurechnen hast, auch evtl. Beitragsrückerstattungen bei schadensfreien Verlauf bekommen. Ob sich das lohnt, kannst du natürlich immer erst nach Ablauf der Periode einschätzen.

Deine Kontaktdaten findest du auf deiner Anmeldebestätigung, incl. Servicenummern.

kk556 
Fragesteller
 29.09.2013, 16:40

Die von der Beihilfestelle?

Also muss ich alle Belege, Rechnungen immer zuerst dorthin schicken und die leiten das dann weiter?

Kematef  01.10.2013, 18:22
@kk556

Nein - siehe meine Antwort weiter oben!