Abendschule Schüler oder Student? Krankenkasse

6 Antworten

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Hallo,

bei Auszubildenden des 2.Bildungswegs gilt der Studententarif. Der Krankenkasse einen entsprechenden Nachweis der Schule und/oder der Bafög-Stelle über den 2. Bildungsweg einreichen und auf § 5 Absatz 1 Nr. 10 SGB V verweisen. Auf schriftlichem Bescheid bestehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Gruß

RHW

celoptimal 
Fragesteller
 03.01.2015, 14:58

Die Krankenkasse wollte von mir den Bescheid vom Bafög Amt und eine Schulbescheinigung, die ich auch schon abgegeben habe. Am Telefon meinte halt die Dame das die das überprüfen. Nur mein Problem ist ich habe vor paar Tagen ein Schreiben bekommen, dass ich halt ab dem 1.10. als Freiwillig versichert bin und monatlich ca. 150€ bezahlen muss und deswegen noch was offen habe an Rechnung. Ich muss auf die Krankenkasse warten um den Bescheid beim Bafög Amt vorzulegen. Damit ich den Zuschuss bekomme und Rückwirkend ab dem 1.10.

Danke für die Antwort (hoffe hast Recht)

RHWWW  03.01.2015, 15:18
@celoptimal

Das Schreiben am besten schon an die Bafög-Stelle weiterleiten. Es gibt beim Studentenbeitrag und beim Beitrag von 160 Euro den gleichen Bafög-Zuschuss.

Falls noch nicht geschehen, die Krankenkasse auf das Stichwort "2. Bildungsweg" (am bsten mit Nachweis) und § 5 Absatz 1 Nr. 10 SGB V hinweisen. Es gibt gute und weniger informierte Krankenkassenmitarbeiter.

celoptimal 
Fragesteller
 03.01.2015, 15:30
@RHWWW

Ja werde ich machen. Ja das weiß ich, aber 73€ Zuschuss vom Bafög Amt hilft beim Studententarif in Höhe von 76€ eher weiter als wenn man 150€ zahlen muss. Vielen vielen Dank nochmal.

RHWWW  03.01.2015, 15:42
@celoptimal

Gern geschehen! Ich bin mir sicher, dass letztendlich der Praktikantentarif = Studententarif herauskommen wird.

RHWWW  04.01.2015, 14:26
@RHWWW

Danke für den Stern!

RHWWW  09.01.2015, 18:13
@RHWWW

Danke für das Kompliment! Ich bin neugierig: Ist jetzt der Tarif für Schüler des 2. Bildungswegs anerkannt worden?

Du giltst nur dann als Schüler, wenn Du eine Ganztagsschule besuchst. Nur dann kannst Du den Studententarif der KK nutzen. Der "Schüler" einer Abendschule betreibt seine Ausbildung nebenberuflich, auch wenn kein "Hauptberuf" da ist. Deshalb kann man als Abendschüler auch nicht den Studententarif der KK nutzen.

Schau auch hier: http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/beschaeftigte-schueler-und-studenten/wer-gilt-als-schueler-oder-student_240_106676.html

celoptimal 
Fragesteller
 03.01.2015, 11:41

Langsam Blick ich echt nicht mehr durch...Trotzdem Danke

Kunterbunt23  03.01.2015, 11:59
@celoptimal

Warum? Wenn man etwas nur am Abend betreibt, hat man tagsüber Zeit, um einen Vollzeitjob auszuüben oder um hauptberuflich selbständig zu sein oder dem Arbeitsamt als Stellensuchender zur Verfügung zu stehen. Deshalb gilt eine Abendschüler im KV-Recht nicht als Vollzeitschüler mit Studententarifberechtigung.

Hat nix damit zu tun, dass Du Schüler-Bafög erhältst, denn das bekommst Du, weil Du bedürftig bist (sonst keine Einnahmen hast) und eine Ausbildung machst, die stattlich anerkannt ist. Auch wenn diese Ausbildung in keine Ganztagesschule stattfindet.

celoptimal 
Fragesteller
 03.01.2015, 12:18
@Kunterbunt23

Weil jeder was anderes erzählt...aber es scheint als hätten Sie gute Kenntnisse in diesem Bereich. Naja ich infomier mich am Montag nochmal und falls kündige ich und lasse mich über meine Eltern Familienversichern.

Die Abendschule besucht man doch normalerweise berufsbegleitend. Du wärst also entweder über deinen Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur pflichtversichert.

Wovon lebst du denn z.Zt.?

Als Schüler kannst du auch noch familienversichert sein. Wie alt bist du denn?

celoptimal 
Fragesteller
 03.01.2015, 22:47

Also nach der Ausbildung war ich ein halbes Jahr Arbeitslos. Seit September bin ich auf der Abendschule, aber habe erst vor paar Tagen erst die Nachzahlung bekommen und den Bescheid wieviel mir Bafög zusteht. Nur den Anspruch auf den Zuschuss für die Krankenkasse kriege ich mit dem Bescheid der Krankenkasse. Wahrscheinlich fange ich noch diesen Monat mit einem Minijob an.

Werde im März 22 Jahre. Falls sie doof machen wechsele ich einfach zu der BKK meiner Eltern einfach, nur wollte ich das bis jetzt nicht, weil ich mich mit meinen Eltern mich nicht verstehe.

Schönes Rest Wochenende.

Für Bezieher von SchülerbaföG gilt das gleiche wie für Studenten bezüglich des Studententarifs bei der KV. Wenn deine das nicht weiß, drohe ihr halt mit einem Wechsel zu einer anderen... :-)

Dein Sachbearbeiter ist offenbar unterinformiert....

celoptimal 
Fragesteller
 03.01.2015, 09:13

Ja habe ich mir auch gedacht. Auch in der Schule heißt es wir sind Studierende und die 2 Jahre sind in 4 Semester aufgeteilt. Das Bafög Amt meinte auch das es da kein Unterschied gibt. Ich danke dir für die schnelle Antwort. Das beruhigt micht bisschen :)

Atzec  03.01.2015, 09:36
@celoptimal

Ihr seid keine Studierenden, sondern Schüler. Daher erhaltet ihr auch Schüler-BaföG. Das ist ein gravierender Unterschied - zu eurem Vorteil: Ihr müsst das Schüler-baföG nicht zurückzahlen.

Mit Blick auf eine eigene KV und PV spricht das Gesetz aber allgemein von Auszubildenden.

Wie gesagt, kannstdu deine KV wechseln oder dem Sachbearbeiter Dampf machen und dich bei seinem Vorgesetzten beschweren.

Bedarfsweise kannst du auch den auf die Rolle nehmen, wenn der sich dämlich anstellt und die Sache kalkuliert skandalisieren. Beiläufig erinnern wir uns an der Stelle daran, dass gesetzliche KKs gewählte Aufsichtsgremien haben... Da kannst du z.B. die gewerkschaftsvertreter aufscheuchen. Die freuen sich doch, wenn sie etwas zu jagen bekommen... :-)

celoptimal 
Fragesteller
 03.01.2015, 10:04
@Atzec

Ja ich lasse mich sowieso nicht unterkriegen. Aber lieber erstmal sich infomieren bevor ich meine Klappe zu weit aufmache haha :) Danke dir auch nochmal.

kanga  03.01.2015, 09:18

Gerade in diesen Wochen ist's doch super easy die Krankenkasse zu wechseln.. Ich würde nochmal auf den entsprechenden Paragraphen hinweisen und mir schon mal ne andere KK raussuchen. Die Probleme hatte ich aber damals auch schon... Und ich bin auf ein Erwachsenenkolleg gegangen ums Abi nachzuholen.. Viel Erfolg und gute Nerven bei dem ganzen Bürokratenkram!

celoptimal 
Fragesteller
 03.01.2015, 09:32
@kanga

Werde ich machen :) Die Krankenkasse wollte das Bescheid vom Bafög Amt das ich Bafög bekomme, was ich auch denen zugeschickt habe. Nur das ist ein Monat her und als freiwillig Versicherter kostet es um die 150€ im Monat. Ich würde den Zuschuss vom Bafög Amt bekommen wenn ich den Bescheid von der Krankenkasse kriegen würde. -.- Ein Teufelskreis gerade. Naja, ich rufe am Montag nochmal dort an. Vielen Dank nochmal :)

Kunterbunt23  03.01.2015, 11:20

Ein Abendschüler betreibt seine Ausbildung nur nebenberuflich, da er tagsüber eine andere "Haupt"-Tätigkeit betreiben könnte. Daher gilt ein Abendschüler bei der KK nicht als Schüler mit Studententarif, auch wenn er Schüler-Bafög erhält.

http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/beschaeftigte-schueler-und-studenten/wer-gilt-als-schueler-oder-student_240_106676.html

Atzec  03.01.2015, 13:08
@Kunterbunt23

Deine rechtsauffassung ist falsch und wird noch nicht einmal von deinem Link gestützt. :-)

Kunterbunt23  03.01.2015, 22:16
@Atzec
und wird noch nicht einmal von deinem Link gestützt

sorry, hab auf die Schnelle nix anderes gefunden, welches für einen berufsfremden anschaulich lesbar ist. Oder meinst Du, der Link funktioniert nicht? Komisch, bei mir gehts.

Sofern du eine Abendrealschule besuchst, bist du ein "Student" der Abendrealschule und nicht Schüler. Dies weiß ich, daher ich selber studierender der Abendrealschule bin und in sämtlichen stellen als studierender gelte :P