Zweite Meinung Zahnarzt?

5 Antworten

Ja, dir steht das Recht auf eine Zweitmeinung zu. Du kannst mit deiner Krankenkassenkarte auch im selben Quartal zu einem anderen Zahnarzt gehen.

In so einem Fall, würde ich mir auch immer eine Zweitmeinung einholen.

Hallo, eine Wurzelbehandlung kann eine Kassenleistung sein, wenn die einfachste Variante gewählt wird, die Aussicht auf einen Erfolg ist bei der Kassenleistung einer Wurzelbehandlung nicht sicher gegeben, da sie sehr grob ausgeführt wird.

Daher bieten die meisten Zahnärzte, bei einer Wurzelbehandlung, nicht die reine Kassenleistung an!

Für Füllungen und Kronen kommt es ebenfalls, in der Regel, zu Zuzahlungen.
Die Kassenleistung einer Füllung wäre ein ganz einfacher Kunststoff/Zement, der sehr schnell wieder aus dem Zahn herausbrechen kann.

Die Kassenleistung einer Krone wäre eine reine Metallkrone ohne Keramik Verblendung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
soweit ich weiß ist z.B. eine Wurzelbehandlung eine Kassenleistung.

Anteilig - i.d.R. wird ein Teil der Kosten privat abgerechnet.

Lege bitte den Behandlungsplan Deiner KK zur Überprüfung vor.

Du kannst der Krankenkasse deinen Behandlungsplan zur Prüfung vorlegen. Das solltest du auch tun.