Krankenversicherung rückwirkend zahlen im Pflichtpraktikum?
Hallo zusammen,
folgendes Problem: ich bin laut meines Studiums dazu verpflichtet, ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Soweit ich weiß, ist man während eines Pflichtpraktikum solange man als Student immatrikuliert ist versicherungsfrei (auch wenn man die Einkommensgrenze überschreitet) - d.h. mir wurde die Krankenversicherung in der Entgeltabrechnung in den 6 Monaten nie abgezogen.
Jetzt fordert die AOK rückwirkend eine Zahlung in Höhe von 720€. Auf der Homepage steht explizit:
Bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum ist der Praktikant als Student immatrikuliert. Es besteht daher Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Dauer, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt sind für die Beurteilung unerheblich.
Ich werde nicht schlau, warum ich denn nun diesen Betrag zahlen muss.
Hoffe mir kann jemand helfen!
3 Antworten
Studenten, die bei mir eine Nebentätigkeit machen, dürfen nicht über einen bestimmten Betrag kommen. Frage dazu in einem Finanzforum. Das ist keine Gesundheitsfrage.
Frage die Krankenkasse. Wenn du beim einem Praktikum eine Vergütung bekommen hast, kann ich mir vorstellen, dass du darauf Versicherungsbeiträge zahlen sollst.
Rufe doch einfach mal bei der Krankenkasse an und frage nach. Vielleicht ist es einfach nur ein Versehen. Oft kann man ja schon in einem Telefonat seine Fragen klären. Wenn du dort nachfragst, wo man dir deine Frage sicher beantworten kann (eben bei der KK), ist es vielleicht gar nicht mehr notwendig, dir Gedanken über den Sachverhalt zu machen.