Hallo zusammen,
folgendes Problem: ich bin laut meines Studiums dazu verpflichtet, ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Soweit ich weiß, ist man während eines Pflichtpraktikum solange man als Student immatrikuliert ist versicherungsfrei (auch wenn man die Einkommensgrenze überschreitet) - d.h. mir wurde die Krankenversicherung in der Entgeltabrechnung in den 6 Monaten nie abgezogen.
Jetzt fordert die AOK rückwirkend eine Zahlung in Höhe von 720€. Auf der Homepage steht explizit:
Bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum ist der Praktikant als Student immatrikuliert. Es besteht daher Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Dauer, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt sind für die Beurteilung unerheblich.
Ich werde nicht schlau, warum ich denn nun diesen Betrag zahlen muss.
Hoffe mir kann jemand helfen!