Ich habe seit ich vom Kinder Psychologen einen Erwachsenen Psychologen such,Probleme an meine ADHS Medis. zu kommen,Hat irgend jemand Ritalin o. Medikinet?

3 Antworten

Ich würde mich an die Krankenkasse wenden, manchmal bekommt man so schneller einen Termin. Vielleicht kann auch der Hausarzt Dir übergangsweise welche verschreiben. Sich ohne Rezept diese Medikamente zu beschaffen, würde ich auch lassen. Kann Deine Verzweiflung da aber durchaus verstehen. Alles Gute!

Wende dich am besten an KJ-Psychater/Psychologen und schildere die Situation, in deinem Fall müsste es möglich sein weiterhin Rezepte zu bekommen bis du von einem für Erwachsene übernommen werden kannst.

Außerdem ist zwischen 18 und 21 eine Übergangsregel, sodass du selbst entscheiden kannst ob Therapeuten, Psychologen, Psychiater für KJ oder Erwachsene, also sollte obiges möglich sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
ich suche diese Tabletten auf jeden Fall sehr verzweifelt ob jemand vielleicht noch welche hatte ich zahle auch gut

Diesen Gedanken solltest du schnell wieder verwerfen, denn das ist ein sehr schlechter Weg, an die Tabletten zu kommen. Damit würdest du dich nicht nur selber mit strafbar machen, sondern du forderst auch andere auf, sich strafbar zu machen. Denn diese Mittel dürfen nicht einfach so weiterverkauft werden. Sie werden ja nicht umsonst auf einem BtM-Rezept verordnet.

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)§ 29 Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
  2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
  3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,

10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,

11. ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, oder wer eine außerhalb einer Einrichtung nach § 10a bestehende Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch eigennützig oder öffentlich mitteilt,

12. ...

13. Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt,

https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html

Ich würde dir empfehlen, die Thematik auf jeden Fall nochmal mit dem Kinderpsychologen zu besprechen. Er kann vielleicht Kontakt zu einem anderen Psychologen/Arzt herstellen, wo du es dann doch zeitnah bekommen könntest.