Apotheke: Medikament des falschen Anbieters entgegen des Rezeptes?

5 Antworten

Hallo, der Arzt schreibt ein Medikament auf, die Apotheke kontrolliert, ob die jeweilige Krankenkasse einen Rabattvertrag mit diesem Hersteller hat! Wenn nein, händigt die Apotheke das Medikament aus, mit dem DIE Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, da sie sonst kein Geld für das Medikament bekommt.

Jede Apotheke hat eine Betriebshaftpflicht, die einen Schaden regulieren wird. den ein Apotheker oder ein Gehilfe, eine PTA verursacht hat. Dazu gehört natürlich auch, das Abgeben eines falschen Fertigarzneimittels aufgrund einer ärztlichen Verordnung.

Sollte eine PKA dir das falsche Medikament ausgehändigt haben, ist das ein Verstoß gegen geltende Gesetze, das würde sogar Straf-und Berufsrechtlich verfolgt.

Für dein Anliegen ist auch nicht ein Arzt zuständig, sondern die zuständige Landesapothekerkammer -die muss den Sachverhalt aufnehmen und verfolgen, das ist in den Heilberufsgesetzen der Länder geregelt.

Du solltest also alles sichern, was Beweischarakter hat - die Packung, des Fertigarzneimittel, die Aussagen deines Frauenarztes, die Art und Weise wie du das Medikament eingenommen hast, und auch die Folgen für dich und dein Kind. Wenn möglich, sollte das auch ärztlich begutachtet sein.

Wenn du das alles zusammenhast, solltest du Strafanzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegen den Apothekenleiter und die Person erstatten, die dich bedient hat.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Lexi77  14.03.2021, 19:58

Was schreibst du dir hier wieder für einen Blödsinn zusammen! Unfassbar!

Hier geht es nicht um ein falsches Medikament, sondern um ein Medikament mit demselben Wirkstoff nur von einem anderen Anbieter. Das ist ein völlig normales Vorgehen in der Apotheke (je nach Rabattvertrag der jeweiligen Krankenkasse) und ist definitiv kein Straftatbestand!

1

Es ist ein völlig normales Vorgehen der Apotheke, wenn sie ein Medikament mit demselben Wirkstoff aber von einem anderen Hersteller herausgibt. Denn es unterscheiden sich dann maximal die Träger-/Hilfsstoffe, aber das Medikament von Firma A hat dieselbe Wirkung wie das von Firma B.

Als Beispiel: es ist völlig egal, ob du Ibuprofen ratiopharm 400 oder Ibuprofen AL 400 oder IbuHexal 400 oder Ibuflam 400 bekommst. In allen Medikamenten ist der Wirkstoff Ibuprofen in derselben Dosierung drin, jedes der Medikamente bringt also dieselbe Wirkung.

In ganz seltenen Fällen kann es zu einer Unverträglichkeit gegen einen der Hilfsstoffe kommen. Dann sollte man das mit seinem Arzt besprechen, dann kann er auf dem Rezept vermerken, dass dir nur das Medikament von einer speziellen Firma genommen werden soll/darf. Ansonsten ist das aber völlig egal.

Die Apotheke sucht dann das Medikament der Firma, die mit deiner Krankenkasse einen Rabattvertrag hat. Soll das nicht gemacht werden, muss der Arzt das deutlich auf dem Rezept vermerken. Das ist die sog. Aut-idem-Regelung:

"Aut-idem" ist lateinisch und bedeutet: "oder das Gleiche". Damit ist gemeint, dass der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen kann. Dazu ist er sogar verpflichtet - wenn der Arzt auf dem Rezept nicht vermerkt hat, dass kein Austausch stattfinden soll.

Stellt der Arzt ein Rezept aus, schreibt er darauf den Namen des verordneten Medikaments oder Wirkstoffs.

Auf jedem Kassenrezept befindet sich das Aut-Idem-Feld. Lässt der Arzt dieses Feld frei, bedeutet das, dass der Apotheker Ihnen, wenn es das gibt, ein kostengünstigeres Medikament mit dem gleichen Wirkstoff geben wird.

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/arzneimittel/arzneimittelrabattvertraege/aut-idem-regelung-bedeutung-2011994

Bei privat Versicherten ist das meistens anders, da wird meist genau das Medikament herausgegeben, was auch auf dem Rezept steht. Aber auch da ist es schon häufig bei mir vorgekommen, dass ich in der Apotheke gefragt wurde, ob sie mir auch ein identisches Präparat einer anderen Firma geben dürfen, z.B. wenn eins gerade nicht vorhanden ist und erst bestellt werden müsste. Ich sehe da auch kein Problem drin.

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, warum das so ein großes Problem für dich ist. Das ist dasselbe Medikament, was du sonst auch bekommen hättest.

Das ist in etwa so, als wenn jemand für einen anderen einen Einkaufszettel schreibt, darauf schreibt, dass er Tempos braucht, der Einkäufer dann aber Softies oder andere (billigere) Papiertaschentücher mitbringt. Würdest du die dann auch nicht nutzen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo, Du hast ja kein falsches Medikament bekommen, sondern nur das richtige Medikament eines anderes Herstellers. Dieses Medikament hat ( bis eventuell auf " weitere Bestandteile " also nicht wirkrelevante Zusatzstoffe) die gleiche Wirksubstanz.

Die Apotheken sind durch die Krankenkassen verpflichtet, auf die Preise zu achten und müssen daher oft auf preiswertere Hersteller ausweichen !!

Ein Umtausch wäre eh nicht möglich, wäre demzufolge aber auch unsinnig !!

Man, man, man immer diese Heimlichtuerei. Worum geht es? Pille?

Und nein, du hast ein Recht auf nix. Wenn es das sein soll, was auf dem Rezept steht, muss der Arzt ein Kreuzchen setzen.