Hausarzt darf keine krankengymnastik verschreiben?

4 Antworten

Hallo matt1,

das musst du dir nicht gefallen lassen. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Du kannst dir die Physiotherapie in dem Krankenhaus verschreiben lassen, in dem du operiert bzw. behandelt wurdest. Das Budget ist dort höher, als bei deinem Hausarzt oder Orthopäden. Die Ärzte dieses Krankenhauses können außerdem die Notwendigkeit deiner Folgebehandlungen gegenüber deiner Krankenkasse besser begründen.
  • Bei bestimmten schweren bzw. chronischen Diagnosen kann der Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. (Dazu muss er normalerweise die Genemigung deiner Krankenkasse einholen.)
  • Du hast außerdem die Möglichkeit, bei deiner Krankenkasse selbst einen individuellen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Rezepte für Physiotherapie zu stellen.

Falls du Hilfe bei der Durchsetzung deiner (berechtigten) Forderungen brauchst, kannst du dich an den Sozialverband VdK wenden und dich beraten lassen.

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/65254/so_hilft_der_vdk

LG Emelina

Lexi77  17.10.2019, 11:20

Seit wann kriegt man denn im/vom Krankenhaus ein Rezept für KG? Das wäre mir ja ganz neu. Die dürfen einem (selbst als Privatpatient) ja noch nicht mal mehr bei Entlassung ein Rezept für die im Anschluss notwendigen Rezepte geben, selbst dann nicht, wenn man weiß, dass der Hausarzt im Urlaub und nicht erreichbar ist. Alles schon erlebt.

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Emelina  17.10.2019, 11:57
@Lexi77

Das war (leider) früher so. Seit Oktober 2017 gibt es aber eine neue Regelung für Anschlussbehandlungen nach Klinikaufenthalten.

Krankenhäuser dürfen jetzt Rezepte ausstellen (Medikamente, Physiotherapie,... sogar auch Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen).

Mir war das auch neu, bis meine Mutter Anfang des Jahres nach einer OP sämtliche Verordnungen für Physiotherapie (später auch weitere außerhalb des Regelfalles) vom Krankenhaus verschrieben bekam. Für jedes weitere Rezept musste sie aber jedes Mal einen neuen Nachsorge-Termin im KH machen. Sie ist übrigens gesetzlich versichert.

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Emelina  17.10.2019, 12:11
@Emelina
Diese Versorgungslücke von Patienten ist nun geschlossen. Mit dem neuen Gesetz haben die Kliniken eine sogenannte Verordnungsermächtigung bekommen. Das bedeutet, dass Krankenhausärzte für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach der Entlassung eines Patienten Rezepte ausstellen dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel sowie Medikamente. Für alle verschriebenen Leistungen hat der Patient das Recht auf freie Arzt- und Dienstleisterwahl.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/gesundheit/74033/besser_versorgt_nach_dem_krankenhaus?dscc=ok

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Lexi77  17.10.2019, 12:27
@Emelina

Hm... o.k. Aber ich habe es eben - zuletzt noch im Mai und vor 3 Wochen - genau anders erlebt. Ich brauchte nach KH-Entlassung dringend Medikamente, wusste aber im Mai, dass mein Hausarzt im Urlaub ist. Ich hatte dann gefragt, ob man mir (privat versichert! und sogar als Privatpatient dort auch in der Ambulanz gewesen) ein Rezept für das notwendige Antibiotikum mitgeben könne, das wurde verneint. Ebenso vor drei Wochen, wo ich Medikamente im Anschluss brauchte, aber genau wusste, dass mein Hausarzt aus Altersgründen am Tag vorher den letzten Arbeitstag hatte und die Praxis geschlossen hatte. Auch da sagte man mir, man könne mir kein Rezept mitgeben, es gebe ja Vertretungsärzte, wo man hingehen könne. Man könnte nur Tabletten für den nächsten Tag, am Wochenende auch bis zum folgenden Montag, mitgeben.

Vielleicht ist das wieder so eine Sache, wo gesetzlich versicherte besser gestellt sind als Privatpatienten (was ich mir aber eigentlich kaum vorstellen kann). Oder das wird tatsächlich von KH zu KH unterschiedlich gehandhabt.

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Lexi77  17.10.2019, 12:28
@Emelina

Das werde ich mir für den nächsten KH-Aufenthalt mal merken!

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Emelina  17.10.2019, 20:01
@Lexi77

Ich kann mir vorstellen, dass das vielleicht von KH zu KH unterschiedlich gehandhabt wird. Die "Versorgungsermächtigung" heißt möglicherweise, dass das KH Rezepte ausstellen darf - aber nicht muss... Da bin ich im Moment auch überfragt...

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Es ist leider so. Wenn dein Hausarzt dir mehr als die erlaubten KG verschreibt, bekommst du deine Behandlung, der Therapeut bekommt sein Geld von der Kasse, und die Kasse fordert es von deinem Arzt zurück. Das gleiche Spiel bei Medikamenten. Du bekommst deine Tabletten, der Apotheker das Geld von der Kasse, die Kasse fordert es vom Arzt zurück. Bei den Hausbesuchen ebenso.

Gehst du zu deiner Krankenkasse und beschwerst dich wirst du zur Antwort bekommen, dass dein Arzt dir selbstverständlich alle notwendigen Rezepte geben darf.

Ich würde mal mit Deiner Krankenkasse sprechen. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass Dein Hausarzt bei Dir mit dieser Verordnung aus seiner " Budgetierung " herausgenommen wird .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Leider ist es in der Tat so, dass ein Arzt bei gesetzlich versicherten nur eine bestimmte Anzahl an KG-Behandlungen pro Quartal verschreiben darf, ohne dafür in Regress genommen zu werden.

Es gibt aber auch die Verordnung außerhalb des Regelfalls, sprich da doch mal deinen Arzt drauf an. Sieh auch mal hier, da kannst du schonmal suchen, wie deine Kasse das üblicherweise handhabt: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/genehmigung_ausserhalb_des_regelfalls/genehmigung_ausserhalb_des_regelfalls.jsp

Auch hier kannst du Infos dazu finden: https://www.kvno.de/10praxis/40verordnungen/10arzneimittel/a_z/14_10_regelfall/index.html

Wenn der Orthopäde sauer ist, weil er meint, du solltest für ein Rezept nicht solche Wege haben, dann frag ihn doch mal, ob er dir das Rezept nicht schicken kann.

Ich brauche auch regelmäßig KG und MT. Ich habe es immer so gemacht, dass ich beim Orthopäden angerufen habe, wenn ich ein neues Rezept brauchte. Das wurde mir dann immer ohne Probleme zugeschickt. Ich musste meist nur 1x / Quartal hin, damit der Arzt sich versichern konnte, wie es mir geht und ob ich die KG weiter brauche. Manchmal war es auch nur jedes 2. Quartal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung