Übernimmt die Krankenkasse eine Knirschschiene?

1 Antwort

Wenn die Aufbißschiene medizinisch begründet ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Bei einer Standardschiene ist keine Zuzahlung erforderlich. Der Zahnarzt muß auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag erstellen, der bei der Kasse zu Genehmigung eingereicht wird (wie bei Zahnersatz). Sollte aus welchen Gründen auch immer eine Zuzahlung erforderlich sein, wird der Zahnarzt Sie vorher über deren Höhe informieren.