Arthrose 4. Grades in beiden Knien - Erfolg bei Erwerbsminderungrente ?

1 Antwort

Je nach erlerntem und ausgeübten Beruf kann für Dich die Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit greifen. Da Du vor dem 02.01.1961 geboren bist, kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht in einen anderen Beruf / Job verweist, allerdings geschieht diese Rücksichtnahme selten. Bei allen Menschen die vor diesem Datum geboren sind gilt dieser Verweisungsschutz. Die DRV wird aber versuchen Dich zu verweisen. Die Sozialgerichte begründen ihre Urteile gerne damit, ob ein Verweisungsberuf zumutbar sei, oder nicht. Oft wird von der DRV der Job Telefonist/in als Verweisungsberuf genannt. Es kommt nun drauf an, welchen Beruf Du bisher ausgeübt hast. Ich kann aus eigener Erfahrung nur dringend raten, die Erfolgsaussichten mit einem Anwalt für Versicherungsrecht gut zu beratschlagen. Alles Gute wünscht Dir Herbert

Hier ein Artikel eines Anwaltes für Versicherungsrecht in Berlin:

http://www.ra-buechner.de/schwerpunkte/UUS34-rechtsanwalt_berlin_berufsunfaehigkeitsrente.php