Was tun bei Fehldiagnose?

1 Antwort

Hallo,

bei "falschen" Arzneimitteln, die sich auf die Gesundheit schädlich auswirken, könnte es einen Schmerzensgeld- Anspruch begründen.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  1. Schwerwiegende Fehlleistung 
  2. Der Schaden bzw. der eingetretene Krankheitsverlauf beruht ursächlich auf diesem Fehler

Allerdings: wie es in dem anderen Kommentar erwähnt wurde, Diagnosefehler dürfen nur sehr zurückhaltend als Behandlungsfehler gewertet werden

Lies mal hier weiter: https://www.koerperverletzung.com/falsche-diagnose-schmerzensgeld/