rollator zahlung

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Es ist bei den GKV allgemein üblich, dem Versicherten solche Hilfsmittel sozusagen nur "leihweise" zu überlassen und bei Nichtgebrauch, egal aus welchen Gründen, zurückzufordern. Das passiert normalerweise aber etwas zügiger, zumal wenn bekannt wird, daß der Versicherte verstorben ist.

An Deiner Stelle würde ich einen freundlichen Brief an die Krankenkasse schreiben (oder anrufen) und Dein Problem genau so schildern wie hier. Vielleicht hast Du die Räumung ja damals gar nicht selbst vorgenommen? Jedenfalls ist es Dir nach der langen Zeit leider nicht mehr möglich, den Vorgang zu rekonstruieren :o), und Du bittest daher, von der Forderung Abstand zu nehmen.

Ich denke mal, daß die Krankenkasse dann auf die Erstattung verzichten wird. Viel Glück!