Frage von gladdys 07.07.2012

PFLASTER UMTAUSCHEN APOTHEKE

Ein Hinweis zur Frage

Liebe/r gladdys,

herzlich willkommen auf gesundheitsfrage.net! Bitte beachte: Das Schreiben ausschließlich in Großbuchstaben wird im Internet als Schreien gewertet und gilt als sehr unhöflich. Wir möchten dir deshalb den Tipp geben, in Zukunft besser in normaler Schreibweise zu schreiben. Das erhöht auch deine Chancen auf viele hilfreiche Antworten sehr!

Herzliche Grüsse

Pia vom gesundheitsfrage.net-Support

  • Antwort von Alois 07.07.2012
    12 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo GLADDYS,

    leider gibt es generell kein Umtauschrecht - das ist eine freiwillige Leistung; übrigens dürfen Medikamente von Gesetzes wegen nicht umgetauscht werden.....

    Liebe Grüße, Alois

  • Antwort von alegna796 07.07.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bitte nicht anschreien, denn das bedeudet Dein großschreiben. Wenn Du nur eine Hand zur Verfügung hast, dann bitte klein schreiben.

  • Antwort von waldino 07.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    WARUM SCHREIBST DU ALLES GROSS ?????????

    Zunächst einmal - es gibt kein Umtauschrecht in Deutschland, das Gewährleistungsrecht greift nur, wenn die Ware einen Mangel hat.

    In diesem Fall hat die Ware keinen Mangel - deine Allergie ist dafür kein Grund. Also braucht auch dein Vertragspartner nicht nachbessern bzw. wandeln.

    Bei Medizinprodukten, darum handelt es sich nämlich, könnte die Apotheke aus Kulanz ein nicht angebrochene Packung zurücknehmen - aber du hast ja ein Tegaderm/Opsitepflaster verwendet - geht also nicht.Dazu kommt, wenn dein Krankenkasse der Kostenträger ist, steht dir maximal deine Eigenbeteiligung zu.

    viele Grüße

    waldino von gesundheitsfrage.net bzw. qtbasket von finanzfrage.net

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