Ich werde bald ausgesteuert und habe immer noch kein Therapieplatz, wie geht es jetzt weiter?

2 Antworten

Soweit Du Anwartschaftzeiten vor Eintritt Deiner Erkrankung erarbeitet hast, kannst Du via Nahtlosigkeitsregelung folgend ALG 1 Beantragen - und hast dann soweit Du unter unter 50 bist Anspruch auf bis zu einem Jahr ALG.... bzw. bis zur Entscheidung der RV ob sie eine Erwerbsminderungsrente bewilligt.

https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-nahtlosigkeit.html

Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten – vorausgesetzt, Sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Weiteres Beispiel: Waren Sie 12 Monate versicherungspflichtig, erhalten Sie 6 Monate Arbeitslosengeld.

Ansonsten bleibt Dir der Anspruch auf Bürgergeld, soweit Du nach SGB II als bedürftig giltst.

Du musst Dich beim Arbeitsamt melden!
Sicherlich hast Du ein Schreiben Deiner Krankenkasse erhalten, auf dem der Termin der Aussteuerung steht, mit dem Hinweis, sich mit der Agentur für Arbeit, rechtzeitig, in Verbindung zu setzen!