Darf man einen Arztbrief selbst öffnen und lesen? Oder verstößt man gegen das Postgeheimnis ?

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Nach gegenwärtiger Rechtsprechung haben Patienten - auf ihr Verlangen - grundsätzlich das Recht, die sie betreffenden Krankenunterlagen einzusehen, sofern darin nicht subjektive Wertungen des Arztes über sie enthalten sind. Der saubere Weg wäre also, das Krankenhaus um eine Version bzw. Kopie des Entlassbriefs für sich zu bitten.

beamer05  03.03.2011, 23:28

Weitgehende Zustimmung. Das Recht bezieht sich aber nicht auf verschlossene Schriftstücke (aka Briefe) z.b. an den weiterbehandelnden Arzt, s. auch mein Link.

Daß es in der Mehrzahl der Fälle trotzdem keinen Aufstand gibt, spricht ja nicht gegen die Rechtslage.

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