Kein Briefgeheimnis für Ärzte in Kliniken bei privater persönl. Adressierter Post am Arbeitsplatz
Kein Briefgeheimnis für Leitende Ärzte in Kliniken? Ich war einige Wochen in einer Klinik, dort hatte ich einen Arzt mit dem ich sehr gut ausgekommen bin. Nach meiner Entlassung schrieb ich eine Karte, verpackt in ein Kuvert, Adresse der Klinik und "z.H. Herr Dr. soundso" Nun kamen ein paar Zeilen von ihm zurück in denen er schrieb mein Kuvert an ihn sei von den Chefärzten und ihm übergeordneten Ärzten geöffnet und gelesen worden bevor er die Karte bekam. Er gab mir nun eine andere Adresse für unseren gelegentlichen Brief Verkehr. Ich frage mich nun wie das sein darf (Briefgeheimnis ?!?!) gibt es dafür in Kliniken andere Regeln die es der Klinik Leitung erlaubt persönliche Briefe an Mitarbeiter zu öffnen und zu lesen?
3 Antworten
Selbst in Büros, werden Briefe wo zH. von Hr. sowieso drauf steht von Anderen geöffnet, wenn du es nicht willst, das es andere Öffnen, hättest du persönlich drauf schreiben müssen, dann darf es kein anderer öffnen.
Ja, das darf die Klinik, denn es ist Geschäftspost und die darf die Sekretärin öffnen. Selbst bei dem Vermerk "persönlich" kann es zu Schwierigkeiten kommen, denn Privatpost für einzelne Mitarbeiter hat in der geschäftlichen Post keinen Vorrang, sondern wird genauso behandelt wie die geschäftliche Post. Für Privatpost gilt der private Briefkasten und für Geschäftspost der geschäftliche. Das gilt nicht nur für Kliniken sondern im gesamten geschäftlichen Bereich.
Hallo S..,
wenn man ein Schreiben an Firma / Klinik XY "z.H. Herr Dr. soundso" wird die Post geöffnet! Weil ja der Mitarbeiter / Arzt odgl. im Urlaub sein könnte. Wenn dadurch irgendwelche Fristen versäumt würden weil der Brief vier Wochen liegen bleibt wäre das makaber. In dem Fall wird die Post so gewertet als wenn sie an die Firma / Klinik geht.
Wenn der Brief persönlich geschrieben wird dann darf er nicht geöffnet werden!
- Dr. Mabuse
- Klinik XY
- Waldstrasse 1
- ( )
- 00000 Waldstadt
http://www.postsitter.de/post/postgeheimnis.htm
VG Stephan