Kronen + Inlay eingesetzt obwohl Inlay nicht gewünscht war?

4 Antworten

Kronen gehören zum Leistungskatalog der Krankenkasse, deshalb bekommst du dafür den Heil- und Kostenplan, der von der Kasse genehmigt wird. Nach dem Ende der Behandlung rechnet der ZA den Kassenanteil mit der Kasse ab, du bekommst eine Rechnung über den Eigenanteil.

Ein Inlay dagegen ist eine reine Privatleistung. Kein Kassenanteil, also auch kein HKP, nur ein privater Kostenvoranschlag. Die Antworten von Curasanis und kllaura dazu sind falsch.

Ein Behandlungsvertrag über das Inlay muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündliche Zusage gilt auch. Der ZA sollte das allerdings in der Kartei schriftlich festgehalten haben.

Mach einen Termin und rede mit dem Zahnarzt. Du musst ihm Gelegenheit geben, sich zu dem Sachverhalt zu äussern. Kommt es zu keiner Einigung, lege schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein. Kommt es weiter zu keiner Einigung, müsste der ZA letzten Endes klagen.

Es hätte ein neuer Kostenplan erstellt werden müssen, den du dann genehmigen musst. Ob sich ein Rechtsstreit für dich lohnt, ist fraglich...

mariontheresa  21.12.2021, 15:38

Der HKP für die Kronen und der Kostenvoranschlag für das Inlay haben nichts miteinander zu tun. Für die Kronen gibt es einen Zuschuß der Kasse, die Inlays sind eine reine Privatleistung.

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Es geben Internetportale, wo du den Kostenvoranschlag einsetzen kannst und bekommst aus ganz Deutschland oder einer angegebenen Region Angebote. Ansonsten ist es eine Rechtsfrage.

mariontheresa  21.12.2021, 15:47

Nachdem die Kronen und das Inlay schon eingesetzt sind was soll der FS mit einem weiteren Angebot?

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kllaura  21.12.2021, 16:47
@mariontheresa

Das hätte er vorher sich holen sollen. Mein Vater hat ein Angebot sich geholt als Kostenvoranschlag und im Harz was es 1200€ billiger, das bei 3500€. In Sorge war er bei Elend und hat sich die Zähne machen lassen. Als er fertig war und alle gezogene raus waren, guckte er sich den Brocken auch an. Auch wenn man da nicht wegen 1200€ fragen müsste, aber mit dem Geld kann man viel anderen auch helfen. Einem Kostenvoranschlag soll man nicht blind vertrauen und sich einmal eine Zweitmeinung holen und dann auch Angebote zum Vergleich holen. Ausland lehne ich zur Behandlung wegen der Garantie ab. Am Ende hätte billiger sein Schwager es behandelt, aber wir lehnen Behandlungen der Familienmitglieder ab. Bisher sind wir befreundet und müssen uns nicht für Fehler rechtfertigen. Darum lehnen wir Behandlungen in der Verwandtschaft ab, außer in der erweiterten ersten Hilfe.

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Das ist eine Rechtsfrage, daher in diesem Forum leider falsch.

Dennoch meine pers. Meinung: Wäre dies so mit mir geschehen, ich würde die Rechnung für das Inlay nicht bezahlen. Lass Dich ruhig auf Zahlung verklagen, denn ohne Deine Unterschrift kommt der Arzt damit nicht durch, er muss dann auch Deinen Anwalt bezahlen.