Brustverkleinerung und Krankschreibung bei Selbstzahlung?

4 Antworten

Hast du aus gesundheitlichen Gründen die Verkleinerung bekommen und die Kasse trotzdem die Brustverkleinerung verweigert, würdest du bei uns krank gemeldet werden. Auch zahlen wir 30% der OP und geben für dem Rest einen Kredit. Wir mögen es nicht, wenn unsere Mitarbeiter krank werden müssen. Wir sind für sie da. Auch wenn die Brust zu Rückenschmerzen führt. Der Mitarbeiter ist für uns da und wir für den Mitarbeiter.

Ansonsten ist es eine private Sache und du musst Urlaub nehmen.

Ich denke auch du musst dir dafür Urlaub nehmen, solange da kein dringender medizinischer handlungsbedarf ist gilt es als Schönheits-OP und dafür gilt keine Krankmeldung. Dem AG würde ich es nicht zu lange verheimlichen, du musst deinen urlaub ja genehmigen lassen von ihm. Das mit der Probezeit ist mies, könnte Schwierigkeiten geben. Ideal wäre es gewesen den Eingriff entweder vor Beginn des Arbeitsverhältnis oder nach der Probezeit zu planen. So musst du auf die Kulanz deines Arbeitgebers hoffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nehme dir Urlaub, auch während der Ausbildung kannst du neben den festen Urlaubstagen bestimmt auch eigene nehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Mein langjährig ausgeübter Beruf im Krankenhaus.

Wenn Fachärzte Dir eine Bescheinigung ausstellen, dass die Verkleinerung Deiner Brüste medizinisch notwendig ist, ist diese Operation keine Schönheitsoperation und diese Diskussion wird überflüssig !

Anders verhält es sich mit der Terminierung dieser Operation : Darüber wird man verhandeln müssen !