Mein Vater ist auf einen Sauerstoffkonzentrator angewiesen. Dieser frisst 600 Euro Stromkosten im Jahr, was nicht ganz wenig ist. Die private Krankenkasse lehnt die Erstattung der Kosten ab. Auch wenn sich das genannte Urteil auf die gesetzliche Kasse bezieht, ist es m.E. so grundsätzlich, dass es auch auf die privaten Kassen anwendbar sein müsste. Nicht ohne Grund wird der folgende Satz auch "amtlicher Leitsatz" genannt: "Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie." Ein amtlicher Leitsatz kann ja nun eigentlich nicht nur für gesetzlich Versicherte gelten.

Man müsste da wohl mal klagen. Eigentlich seltsam, dass das noch niemand gemacht hat. Aber wer von so einem Gerät abhängig ist, hat wohl auch meist anderes zu tun, als die Krankenkasse (oder Beihilfestelle) zu verklagen.

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