Was bisher noch nicht genannt wurde und was mir noch dazu einfällt:

Wenn die Fahrtkosten tatsächlich nicht erstattet werden, kannst du die Kosten unter den Außergewöhnlichen Belastungen in deiner Steuererklärung mit aufnehmen. Zu beachten ist, dass muss die Kosten die zumutbare Belastung übersteigen müssen um eine Auswirkung zu haben. §33 ff. EStG

Mit freundlichen Grüßen

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