Sachgeschenke von Heimbewohnerin an Pflegepersonal?

4 Antworten

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Pflegekräfte dürfen kleine Sachgeschenke von Heimbewohnerin annehmen. Größere Sach- oder Geldgeschenke im Wert von 50€ müssen die Pflegekräfte ablehnen.

kllaura  19.02.2024, 21:21

Bedingt ist das richtig. Das muss über die vorgesetzte Dienststelle gegeben werden und bestätigt werden, dass es keine Vorteilnahme ist. Oder der Mitarbeiter muss ein Geschenk dem Vorgesetzten geben, bis geklärt ist, dass es keine Vorteilnahme war. Im Prinzip gleich, wie beim Postboten an Weihnachten.

In Wiesbaden gehen meine Mitarbeiter hin, sammeln alle Geschenke, verlosen die Geschenke, feiern Weihnachten und teilen den Rest dann auf. Medine Mitarbeiter habe ich für einzelne Mitarbeiter 20€ erlaubt und alle Mitarbeiter 50€ übergeben und ins Wutzchen kann keiner nachweisen.

Geschenke ablehnen ist eine Sache, die eine Unfreundlichkeit darstellen könnte. Darum habe ich Gäste und Bewohner hingewiesen, dass höhere Beträge überprüft werden müssen und dass es zu unangenehmen Fragen auch kommen kann.

Eine Pflegekraft hat eine Alleinerbschaft gemacht, was wir gerichtlich haben prüfen lassen. Die Frau blieb Bewohnerin und die Mitarbeiterin Erbin vom Haus. Die war 3 Jahre die Pflegekraft. Der Richter meinte, dass alles in Ordnung sei. Aber prüfen lassen müssen wir es.

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Ellypsis  19.02.2024, 23:40
@kllaura
Geschenke ablehnen ist eine Sache, die eine Unfreundlichkeit darstellen könnte.

Das ist richtig. Daher war ja auch die Rede von größeren Geschenken in meiner Antwort ;) Wenn man es höflich ablehnt und auch erklärt warum, dann sollte es i.O. sein. Oder die Pflegekraft holt sich die Zustimmung des Arbeitgebers.

Am besten man informiert sich diesbezüglich vorher bei der Heimleitung.

Ich denke auch nicht, dass piwel Haus und Auto verschenken würde ;)

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kllaura  20.02.2024, 06:15
@Ellypsis

Geschenke sind für uns eine Ehre an die Mitarbeiter, dass wir wissen, dass sie freundlich sind. Was uns wichtig ist, dass die Mitarbeiter vernünftig bezahlt werden. Dass sie nicht angewiesen sind, freundlich zu sein. Andere Anbieter lassen zum Mindestlohn arbeiten, was bei mit nur der Lohn für das Kommen und das Da Bleiben ist. Den Rest erarbeitet sich das Personal an den Kosten, die wir einnehmen. Das ist wichtig, das das Personal weiß, dass der Lohn ein Bestandteil unserer Einnahmen ist.

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piwel 
Fragesteller
 20.02.2024, 12:19
@Ellypsis

Es geht um Küchengeräte die mal teuer waren

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piwel 
Fragesteller
 20.02.2024, 16:47
@Ellypsis

Ich schreibe mal was passiert ist,die gute Dame ist im Altenheim und hat zwei Schwestern erlaubt in die Wohnung zu gehen um sich Sachen auszusuchen, ich habe die Schlüssel und bin mit rein in die Wohnung. Die zwei fühlten sich unwohl in meiner Gegenwart,haben sich was ausgesucht und sind wieder weg. Hab mir nichts weiter dabei gedacht. Als der Heizungsbauer die Gastherme gewartet hat,hat er darauf bestanden das ich solange warte bis er fertig ist. Hab wirklich viel getan für die Dame,wäre zuviel um das alles hier zu schreiben. Hab halt ein Anruf bekommen das wenn die Damen noch mal kommen,ich denen die Schlüssel geben soll und sollte dtaußen warten. Ich bräuchte auch jetzt nicht angepisst sein waren ihre Worte. Ok die Wohnung wird aufgelöst ,aber sowas lasse ich mir mit nicht machen. Wäre sie verwirrt im Kopf könnte ich noch drüber hin weg sehen. Hab ihr gesagt wenn sie das nächste mal kommen können sie den.Schlüssel behalten und bei ihr abgeben. Briefkastenschlüssel gleich mit. Hab Wochenlang bei der Post geschaut und sie ins Heim geschickt. Auf einmal wurde ganz schnell ein Post Nachsendeantrag gestellt. Frage mich bis heute warum.da kein Betreuer mit im Boot ist. Bin jetzt raus aus der Nummer und hab meine Ruhe. Hat mir noch ein schönes Leben gewünscht im negativen Sinne.

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Ellypsis  21.02.2024, 00:39
@piwel

Oje, dass hört sich gar nicht nett an. Wenn du meine Meinung dazu hören willst!?

Ich finde es schon merkwürdig, dass die alte Dame nicht persönlich mit dir telefoniert hat. Zudem, dass du beim nächsten Besuch der Schwestern vor der Wohnungstür warten sollst und jetzt nicht angepisst sein solltest. Entweder wollte die alte Dame nicht mit dir reden oder sie durfte es nicht oder.....!? Vielleicht wurde sie von den Schwestern beschwatzt, zudem sie vom Pflegepersonal abhängig ist. Abhängigkeit kann leider schnell ausgenutzt werden. Du weißt auch gar nicht, wie die Schwestern über dich geredet haben, wie sie den Ablauf geschildert haben. Inwieweit die Leitung darüber Kenntnis hat. Alles spekulativ. Und dann sind die Gesetze völlig schnurz. Wo kein Kläger, kein Richter.

Es ist oftmals leider so, dass der letzte Kontakt zur hilfsbedürftigen Person, insbesondere wo was zu holen ist, am intensivsten und mehr zählt als je zuvor. Da wurden schon oftmals Pflegekräfte reich beschenkt, zu Alleinerben bestimmt, Angehörige enterbt.

Frage mich bis heute warum.da kein Betreuer mit im Boot ist

Vielleicht war noch kein Betreuer notwendig oder die Dame hatte es abgelehnt, weil du für sie da warst. Du warst ihr Betreuer, auch wenn kein gesetzlicher Betreuer, der sich u.a. um die finanziellen Fragen kümmern muss. Du hättest auch vlt. Pflegegeld von der Dame bekommen können, wenn sie einen Pflegegrad hatte. Schwer zu sagen. Das Thema ist sehr komplex. Für die Pflegekräfte aber keinesfalls ein Nachteil, wenn zuvor kein Betreuer oder Angehöriger für sie da war. Ich weiß nun nicht, was sich da abspielt. Wenn die Dame oder eine bevollmächtigte Person so schnell einen Nachsendeauftrag ausgelöst hat, dann kann sie sich auch um die Haushaltsauflösung kümmern.

Menschen sind käuflich, bestechlich, egal ob Betreuer, Vorgesetzter, Pflegekraft. Geld stinkt nicht. Es ist bekannt, dass Korruption im Gesundheits- und Pflegesystem immer größere Ausmaße annimmt. Weil das Risiko entdeckt zu werden, recht gering ist. Die Möglichkeit zu vertuschen, recht groß ist. Aber auch das sehr viele Geld, die Täter anlockt... 

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Es ist zwar keine Gesundheitsfrage, aber um Dir eine Antwort zu geben : Wenn sie im Rahmen bleiben, dürfen sie.

Was der Rahmen ist, ist individuell sehr unterschiedlich. Ein Haus zu verschenken dürfte sicherlich aus dem Rahmen fallen.

kllaura  19.02.2024, 21:44

Bedingt richtig. In Wiesbaden hat meine Rechtsabteilung eine Erbschaft prüfen lassen, gerichtlich. Die sahen es rechtens, wenn keine Erben da sind und man 3 Jahre jemanden gepflegt hat, dass die Pflegekraft die Erbschaft bekommt. Dann ist es in Ordnung. Aber bis 20€ einzeln sagen wir nichts und bis 50€ (2-3 Euro pro Person) als Gruppe im Personal, sagen wir auch nichts.

Kleine Geschenke freuen uns als Chefs sogar, weil es zeigt, dass man mit dem Personal zufrieden ist. Nur größere Sachen, da müssen wir die Rechtmäßigkeit prüfen.

Alle anderen Gewerbebereiche wird eine Rundung bis volle 10€ auf den Rechnungsbetrag akzeptiert als Trinkgeld. Größer wird auch die Rechtmäßigkeit geprüft.

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Das ist keine Gesundheitsfrage. Egal ...normalerweise sollten kleine Aufmerksamkeiten bis 30€ ein paar mal pro Jahr kein Thema sein aber könnte ein Non-compliance Thema sein.

kllaura  19.02.2024, 21:30

Ich habe als Einzelperson 20€ genehmigt. Darüber hinaus muss unsere Rechtsabteilung prüfen und auch Notfalls es rechtlich über Gericht prüfen lassen. Aktuell haben wir in Wiesbaden eine Einrichtung und demnächst auch nahe Überlingen. Wobei Überlingen soll eine Pflegeeinrichtung werden, wo Pflege mit Urlaub verbunden ist, also Dialysepatienten z. B. oder Demenzkranke, wo der Ehepartner mal auch etwas Urlaub braucht. Also keine Dauereinrichtung, wie in Wiesbaden. Als Gruppe darf bis 50€ gegeben werden und ins Wutzchen kann niemand überprüfen, was einer rein wirft.

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Pflegepersonal darf mit kleinen Geschenken auch belohnt werden, als bis so um 20€. Geschenke dürfen nicht an Bedingungen gebunden sein. Also ein Haus oder Auto zu verschenken, das ist nicht erlaubt, da man von einer Vorteilnahme ausgehen kann.