Hallo,
in dem Vertrag mit der privaten Krankenversicherung gibt es ggf. unter dem Stichwort "Heilmittel" Einschränkungen für die spätere Erstattung.
Ggf. gilt auch der allgemeine Grundsatz in (fast?) allen Verträgen: Die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen.
Gruß
RHW