Grundsätzlich endet das körperliche Wachstum zwischen dem 19. und 21. Lebensjahr, das beinhaltet bei der Frau logischerweise auch die Brüste. Naja, deren Grundaufbau.

Die Brüste können trotzdem - je nach körperlichem Zustand und sportlicher Hingabe - wieder schrumpfen aber auch wachsen. Brüste schrumpfen ggfs. wenn man zuviel Sport macht (siehe Bodybuilderinnen) aufgrund des dann geringeren Körperfettanteils. Und wachsen möglicherweise, wenn man davon zu wenig macht. Allerdings ist das einhergehend mit einem allgemeinen Zuwachs an Körperfülle. Stichwort: Übergewicht.

Ein weiterer Grund für Brustwachstum ist eine Schwangerschaft: Die Milchdrüsen nebst dem dazugehörigen ANhängsel bilden sich aus und produzieren Milch, was die Brust voller werden lässt.

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Also Lungenschmerzen sind das nicht... Die Lungen befinden sich im Brustkorb und reichen (von außen betrachtet) bis kurz unter das Schlüsselbein (ca. 2-3 Finger breit). Die Schultern sind da somit weit entfernt. Hört sich eher nach einer Intercostalen Muskelverspannung an. Auf Deutsch: Die Zwischenrippenmuskulatur der obersten 5 Rippen könnten verspannt sein. Grund dafür kann allerdings der Husten sein.

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Allerdings. Das in den Lightgetränken als Süßungsmittelbestandteil eingesetzte Natriumcyclamat verursacht - in ausreichend hohen Dosen - Blähungen, Durchfall, Unwohlsein, Übelkeit und in wirklich ernsten Fällen Erbrechen bzw. alles zusammen.

Nicht umsonst ist Natriumcyclamat (in extrem großen Mengen) ein Grundbestandteil vieler chemischer Kampfstoffe.

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Naja, die Kanüle ist ordentlich größer als die bei einer Blutentnahme. Und da sie auch gut fixiert sein will während der Spende, kann es unter Umständen recht unangenehm werden. Das liegt dann meistens am Können desjenigen, der die Kanüle schiebt (also in Dich "einführt").

Wenn man sich während der Blutspende "komisch" fühlt, sollte man die Jungs und Mädels vom jeweiligen Blutspendedienst ansprechen. Das kann dann z.B. von möglichen Kreislaufbeschwerden kommen. Denn der knappe halber Luter Blut, den man lässt, kann sich bei den ersten paar Spenden dann doch bemerkbar machen. Mit der Zeit gewöhnt man sich allerdings dran.

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Die Frage ist denkbar einfach zu beantworten.

Derjenige, der die Berufsunfähigeit festgestellt hat, muß anbei der schriftlichen Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung anheften. Dort steht soweit alles drin: ab/ bis wann man sich wo bei wem wie melden soll/ muß, um die Berufsunfähigkeit bestätigen bzw. widerrufen zu lassen.

Wurde der Entscheidung kein entsprechender Rechtshinweis hinzugefügt, ist der Bescheid ungültig aufgrund eines Formfehlers. Dazu hats in der deutschen Rechtsprechung ein paar einschlägige Urteile!

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Japp, sowas gibt es. Schuld daran ist die Kombination Zucker und Koffein, die in Cola enthalten ist. Das Koffein putscht auf, macht wach. Der Zucker sorgt für Energie. Man ist zwar nicht betrunken, die Grundsymptomatik ist jedoch - wenn auch nur kurzzeitig - die selbe.

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Eine Verkapselung kann nur chirurgisch entfernt werden. Jenachdem wie tief sie in bzw. unter der Haut sitzt, ist dazu allerdings nur ein minimaler Schnitt nötig.

Das Problem mit den Verkapselungen ist nämlich, daß der Körper das schon ganz bewusst macht. Er baut eine Barriere um ein potetiell Körperfeindliches Etwas auf, die den mutmaßlichen Eindringling vom Körper abgrenzen soll. Lässt man diese Verkapselung nicht entfernen, bleibt sie für immer in Deinem Körper, geht vielleicht sogar auf Wanderschaft.

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So lange der Stuhlgang nicht schwarz ist bzw mit schwarzen "Flecken" übersäht und auch nicht ungewohnt stechend-metallisch-salmiakartig riecht, musst Du Dir keine Gedanken machen. Das ist ziemlich normal, weil der Darm erstmal wieder merken miuß, wozu er eigentlich da ist. Leerer Darm ist missgestimmt! ;)

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Dann empfehle ich den Gang zu einem anderen Arzt. Es gibt Menschen, die laufen seit Jahren mit einem abgebrochenen Schneidezahn rum, der einfach nur neu betoniert wurde. Das ist eigentlich Grundhandwerk eines jeden Zahnarztes. Wenn Deiner das nicht hinbekommt...

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Das ist immer so eine Sache...

Prinzipiell ist der Arzt natürlich der Schweigepflicht unterworfen. Sprich: Wenn die Oma nicht erlaubt, daß jemand anderes etwas über sie erfährt, dann muß er sich dran halten. Es steht dem Arzt aber frei, die Schweigepflicht der Lage angemessen neu zu interpretieren und zur Wahrung der Interessen und der Gesundheit des Patienten auszuweiten. Bedeutet im Klartext: Hat der Arzt Bedenken, was den psychischen Gesundheitszustand angeht, darf er direkte Verwandte einbeziehen und diese darüber unterrichten.

Auch gibt es das sogenannte "klonklusive Einverständnis". Das ist ein juristischer Leitsatz, der es dem Arzt erlaubt davon auszugehen, daß ein Patient im Falle einer Beinträchtigung der Urteilsfähigkeit das Einverständnis hat, Angehörige einzuschalten und diese über die Lage zu unterrichten.

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