Wahrscheinlich ist es für dich wichtiger, zu einer Therapeutin erstmal zu gehen…

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Konsiliarberichtsformular und Anforderung (rötliches Formular) sind für den Hausarzt oder Arzt für Allgemeinmedizin, auf dem bescheinigt werden soll, dass keine körperlichen Verursachungen für das psychische Problem bestehen, die dann vorrangig zu behandeln wären. Man kann auch zu einem neuen Arzt gehen, wen der alte es nicht wissen soll oder gleich zu einem Facharzt für Psychiatrie - wenn es einem nötig erscheint. Die Krankenkasse bekommt keine Überweisung. Wenn der Konsiliarbericht zurück ist vom Arzt, reicht die Therapeutin den Durchschlag für die Krankenkasse (Befund geschwärzt) und deinen Antrag bei der Krankenkasse ein. Der Patient hat damit weiter nichts zu tun.

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