Zuzahlungsbefreiung bei Perücken?

4 Antworten

Du hast eine gewählt, bei der eine Aufzahlung zu leisten war. Diese fällt nicht unter die Zuzahlungsbefreiungsbeträge.

Offensichtlich hast du eine einfache Kunsthaarperücke verordnet bekommen, dann ist der Betrag so. Jede Krankenkasse zahlt da unterschiedlich. Ist eine Echthaarperücke erforderlich, dann muss der Arzt diese verordnen und begründen, warum sie erforderlich ist. Dann übernimmt die Krankenkasse sogar alles.

Nachfragen

eine Bekannte von mir hat den kompletten Betrag bekommen. Sie war in einem Fachgeschäft, dass sich auf Perücken für krankheitsbedingte Notwendigkeit spezialisiert hat und dort mit dem Rezept bzw. der Verordnung bzw.  der Zusage der Versicherung den kompletten Betrag bekommen

Makri1234  08.10.2016, 15:52

War bei mir auch so. War kein  Problem.  Die  hat aber nicht  855€ gekostet sondern nur knapp 400€

flareb  08.10.2016, 17:54

Das liegt daran das die einzelnen Krankenkassen unterschiedlich bezuschussen. Sogar innerhalb der verschiedenen AOK´n gibt es Unterschiede. 

Ich weiß aus dem Bekanntenkreis das die AOK Hessen 205 € und die Barmer 600 € gezahlt haben. 

AOK Nordwest war glaube ich bei 400 €.

Wie es mit der Zuzahlungsbefreiung aussieht weiß ich nicht.

mit Zuzahlungen sind die gesetzlichen Zuzahlungen gemeint und nicht Mehrleistungen, die man zahlt, wenn man z.B. etwas besseres haben will, als das was die Grundleistung der Krankenkasse ist.

gesetzliche Zuzahlungen sind z.B. die 5 bzw. 10 Euro bei Medikamenten.

eine Übersicht über alle Zuzahlungen, die bei einer Zuzahlungsbefreiung gelten, findest die hier:  http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungen-Krankenversicherung-482.html

Perücken gelten als Hilfsmittel.