Zuzahlungsbefreiung bei Perücken?
Mich würde interessieren, ob man mit einer Zuzahlungsbefreiung auch die Kosten für eine Perücke zurück bekommt? Die Aok hessen zahlt ja 205€ und ich habe noch weitere 650€ drauf bezahlt... zählen die 650€auch als Zuzahlung?
Danke im Voraus
4 Antworten
Du hast eine gewählt, bei der eine Aufzahlung zu leisten war. Diese fällt nicht unter die Zuzahlungsbefreiungsbeträge.
Offensichtlich hast du eine einfache Kunsthaarperücke verordnet bekommen, dann ist der Betrag so. Jede Krankenkasse zahlt da unterschiedlich. Ist eine Echthaarperücke erforderlich, dann muss der Arzt diese verordnen und begründen, warum sie erforderlich ist. Dann übernimmt die Krankenkasse sogar alles.
Nachfragen
eine Bekannte von mir hat den kompletten Betrag bekommen. Sie war in einem Fachgeschäft, dass sich auf Perücken für krankheitsbedingte Notwendigkeit spezialisiert hat und dort mit dem Rezept bzw. der Verordnung bzw. der Zusage der Versicherung den kompletten Betrag bekommen
War bei mir auch so. War kein Problem. Die hat aber nicht 855€ gekostet sondern nur knapp 400€
Das liegt daran das die einzelnen Krankenkassen unterschiedlich bezuschussen. Sogar innerhalb der verschiedenen AOK´n gibt es Unterschiede.
Ich weiß aus dem Bekanntenkreis das die AOK Hessen 205 € und die Barmer 600 € gezahlt haben.
AOK Nordwest war glaube ich bei 400 €.
Wie es mit der Zuzahlungsbefreiung aussieht weiß ich nicht.
mit Zuzahlungen sind die gesetzlichen Zuzahlungen gemeint und nicht Mehrleistungen, die man zahlt, wenn man z.B. etwas besseres haben will, als das was die Grundleistung der Krankenkasse ist.
gesetzliche Zuzahlungen sind z.B. die 5 bzw. 10 Euro bei Medikamenten.
eine Übersicht über alle Zuzahlungen, die bei einer Zuzahlungsbefreiung gelten, findest die hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungen-Krankenversicherung-482.html
Perücken gelten als Hilfsmittel.
Ich denke nicht, weil eigentlich ists ja andersrum, die Krankenkasse übernimmt einen Teil deiner Perücke.
Schau aber mal da ob du da was findest.
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Haarausfall-bei-Chemotherapie-832.html#ue31