zuzahlung zur mutter-kind-kur
ich bräuchte bitte euren rat: ich habe die bewilligung einer mutter-kind-kur durch die krankenkasse erhalten und der termin ist vom 29.6.-21.7.! nun steht in der bewilligung, daß ich pro tag 10,--, also für 21 tage 210,-- zuzahlen muß und dies VOR antritt der kur. ich muß dazu sagen, daß ich nicht von der zuzahlung befreit bin, weil ich keinen antrag gestellt habe, ich wußte dies nicht. ich bin alleinerziehend, habe 3 kinder, beziehe hartzIV, bin zwar nicht chronisch krank oder so aber aufgrund einer operation im oktober 2010 ist diese kur erforderlich.
beim telefonat mit der krankenkasse teilte mir die sachbearbeiterin mit, daß ich morgen einen antrag auf befreiung zugeschickt bekomme und auch befreit werde, aber trotzdem die 210,-- einzahlen muß, vor antritt der kur und am jahresende erhalte ich eine rückerstattung....ist dies rechtens?
ich kann mir die 210,-- nicht leisten, besteht vielelicht die möglichkeit, ansonsten ein darlehen vom jobcenter zu beantragen?
danke im voraus für antworten...lg
4 Antworten
Es wären sogar 220€, da der An,-und Abreisetag mitzählt.
Du kannst dich befreien lassen und musst dann nicht alles bezahlen. Irgentwie wird ein Teil abgezogen.
Zunächst musst du wissen,von wem die Kur genehmigt wurde.Wenn bei der deutschen Rentenversicherung so kannst du dir einen Antrag auf deren Internetseite ausdrucken-G160-oder zuschicken lassen.Durch die Rentenversicherung wirst du als Hartz 4 Empfängerin von der Zuzahlung befreit.
Bei der Krankenkasse musst du 2 Prozent Eigenanteil leisten...Bei mir waren es 87 Euro durch Praxisgebühr,Medikamentenzahlung und Physiotherapie und dann wird die Befreiung sofort ausgestellt.
Am Besten,du gehst persönlich zu einem Gespräch mit der Sachbearbeiterin.
Liebe Grüße Heike.
Nein, ich glaube die brauchst du nicht bezahlen. Sobald du die Bestätigung der KK auf Befreiung hast, bzw. den Ausweis hast, setzt du dich mit der Kur in Verbindung und sagst, du wärst befreit. Den Ausweis legst du bei Kurantritt vor. So ähnlich haben wir's auch gemacht. Also, ein wenig energischer und nicht beim ersten Nein gleich aufgeben...
Hallo Aisha72,
ich weiß leider nicht ob das rechtens ist. Bin leider kein Jurist. Es hört sich aber ziemlich ungerecht an, nich für umsonst soll hartzIV ein Existenzminimum darstellen. Ich hoffe dir gibt jemand schnell eine passende Antwort. Bis dahin solltest Du Deinen Frust auslassen, damit die Öffentlichkeit von solchen unmoralischen Praktiken erfährt: http://diebarmermachkrank.wordpress.com .
bis dann,
Marco
danke für deine antwort, aber wie du siehst kam bis jetzt noch keine geistreiche antwort....lg