Zahnspange, über 18, zahlt Barmer?
Hallo!
Ich bin 20 Jahre alt und habe leider schiefe Zähne weil meine Eltern sich nie darum gekümmert haben mich zum Zahnarzt zu bringen und schäme mich auch für meine Zähne sehr weshalb ich sie immer verstecke und nie den Mund aufmach, aber das möchte ich einfach nicht mehr länger. Ich möchte auch schöne Zähne haben.
Vor ein paar Wochen musste ich wegen heftigen und andauernden Zahnschmerzen meinen Scham überwinden und zum Zahnarzt gehen und habs ihm eben erklärt weil er mich auf meine schiefen Zähne angesprochen hat. Er meinte aber, ich würde trotzdem noch Geld bekommen und dass das egal ist das ich schon ü18 bin. Bin aber bei Barmer versichert und auf ihrer Website steht dass sie die Kosten nur in schwerwiegenden Fällen übernehmen. Ich war mit 17 schon mal beim Kieferorthopäden (die Praxis hat mich vergessen, wollte eigentlich einen Brief für den nächsten Termin schicken, und meine Depressionen sind wieder schlimmer geworden weshalb ich mich da auch nicht mehr drum kümmern konnte) und der sagte, ich muss das alles wohl selbst bezahlen da ich schon fast 18 bin.
Mein Zahnarzt hat mir aufgeschrieben das ich ein retrognathe Symptomatik / Distablbiß und einen frontalen offnen Biß habe. Ist das schwerwiegende genug damit Barmer zahlt?
Ich weiß, am einfachsten wäre es wenn ich einfach einen Kieferorthopäden anrufe und Termin ausmache und das mit ihm bespreche, aber ich bin so schüchtern ( gerade wegen meinen Zähnen) und hab Angst dass ich mir dann Hoffnungen mache und die Krankenkasse übernimmt die Kosten dann nicht ... weil ohne finanzielle Unterstütung kann ich mir das nicht leisten.
Vielen Dank für eure Antworten.
3 Antworten
wenn du nur kieferorthopädische Behandlung benötigst, zahlt das keine Kasse.
wenn eine kombinierte kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung medizinisch notwendig ist, erhält man einen Heil- und Kostenplan vom Kieferorthopäden. damit geht man dann zur Kasse und beantragt Kostenübernahme.
du schreibst, dass du beim Zahnarzt war. Zahnärzte können meiner Meinung nach überhaupt nicht beurteilen, was kieferorthopädisch und chirurgisch notwendig ist.
für eine Kostenübernahme müssen schwere Kieferanomalien bzw. Kieferfehlstellungen vorliegen.
dennoch ist ein Heil- und Kostenplan notwendig. wenn der Arzt den nicht ausstellt, braucht man gar nicht erst zur Kasse gehen. und den HKP stellt der Kieferorthopäde aus, nicht der Zahnarzt.
Die Krankenkasse prüft das erst, wenn der Kieferorthopäde einen Heil- und Kostenplan mit deinem Befund eingereicht hat.
Also ist der erste Schritt, zum Kieferorthopäden zu gehen. Die wissen über Kassenleistungen ebenfalls Bescheid, also er sollte dir schon sagen können, ob die Kasse zahlt oder nicht.
Über 18 in den seltensten Fällen.
Oh, in Ordnung. Dann wage ich es mal und mach mir gleich morgen einen Termin. Danke für deine Antwort.
Setze dich mit der Barmer in Verbindung. Nur dort kannst du erfahren, was die Krankenkasse bezahlt. Hier kann dir niemand eine Antwort geben.
Viel Glück und Erfolg!
In Ordnung, dann werd ich es mal wagen. Danke für deine Antwort.
Sehr gerne. Zeige der Barmer die Diagnose des Arztes.
Der Zahnarzt kann kieferorthopädische Probleme sehr wohl beurteilen und eine Diagnose stellen, was er ja auch gemacht hat. Wie die kieferorthopädische Behandlung abläuft, entscheidet dann der Kieferorthopäde.
Nach der oben angegeben Diagnose handelt es sich nicht nur um "schiefe Zähne", sondern um eine schwerwiegende Fehlstellung des gesamten Gebisses.