Zahnspange, über 18, zahlt Barmer?

3 Antworten

wenn du nur kieferorthopädische Behandlung benötigst, zahlt das keine Kasse.

wenn eine kombinierte kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung medizinisch notwendig ist, erhält man einen Heil- und Kostenplan vom Kieferorthopäden. damit geht man dann zur Kasse und beantragt Kostenübernahme.

du schreibst, dass du beim Zahnarzt war. Zahnärzte können meiner Meinung nach überhaupt nicht beurteilen, was kieferorthopädisch und chirurgisch notwendig ist.

für eine Kostenübernahme müssen schwere Kieferanomalien bzw. Kieferfehlstellungen vorliegen.

Der Zahnarzt kann kieferorthopädische Probleme sehr wohl beurteilen und eine Diagnose stellen, was er ja auch gemacht hat. Wie die kieferorthopädische Behandlung abläuft, entscheidet dann der Kieferorthopäde. 

Nach der oben angegeben Diagnose handelt es sich nicht nur um "schiefe Zähne", sondern um eine schwerwiegende Fehlstellung des gesamten Gebisses.  

@mariontheresa

dennoch ist ein Heil- und Kostenplan notwendig. wenn der Arzt den nicht ausstellt, braucht man gar nicht erst zur Kasse gehen. und den HKP stellt der Kieferorthopäde aus, nicht der Zahnarzt.

Die Krankenkasse prüft das erst, wenn der Kieferorthopäde einen Heil- und Kostenplan mit deinem Befund eingereicht hat.

Also ist der erste Schritt, zum Kieferorthopäden zu gehen. Die wissen über Kassenleistungen ebenfalls Bescheid, also er sollte dir schon sagen können, ob die Kasse zahlt oder nicht.

Über 18 in den seltensten Fällen.

Oh, in Ordnung. Dann wage ich es mal und mach mir gleich morgen einen Termin. Danke für deine Antwort.

Setze dich mit der Barmer in Verbindung. Nur dort kannst du erfahren, was die Krankenkasse bezahlt. Hier kann dir niemand eine Antwort geben.

Viel Glück und Erfolg!

In Ordnung, dann werd ich es mal wagen. Danke für deine Antwort.

@Perlenglas

Sehr gerne. Zeige der Barmer die Diagnose des Arztes.