Zahnbrücke Regelversorgung?
Hallo Leute
Ich habe eine Zahnlücke wo mir eine Brücke eingesetzt werden sollte leider wird mir nun noch ein zahn entfernt (rot markiert) da ich zurzeit Arbeitslos bin bin ich auf die Regelversorgung angewiesen meine frage ist nun die das wenn der rot markierte zahn entfernt wird kann man dann dort eine Brücke setzten lassen die an den schwarz markierten zähnen hält so das dann die beiden fehlenden zähne überdeckt werden
Würde die Krankenkasse dies übernehmen als Härtefall
2 Antworten
Wenn dir der rot markierte Zahn noch entfern wird, dann bekommst du eine fünfgliedrige Brücke (3 Pfeiler, 2 Brückenglieder). In der Regelversorgung wird diese Brücke aus einer Nichtedelmetallhaltigen Legierung (NEM) hergestellt. Dieses Metall sieht silbern aus. Im Oberkiefer werden die Zähne bis einschließlich Zahn 5 (von der vorderen Mitte aus gezählt) auf der sichtbaren Aussenseite mit Keramik weiß (passend zu deinen anderen Zähnen) verblendet.
Wenn du den Heil- und Kostenplan bei deiner Krankenkasse einreichst frage dort nach der Härtefallregelung. Die musst du beantragen, die Kasse wird dich von sich aus nicht darauf hinweisen.
Die Härtefallregelung kommt für dich in Frage, wenn das Nettofamilieneinkommen pro Monat nicht über 1190 € liegt. Diese Summe erhöht sich bei 2 Personen auf 1636,25 €, für jede weitere Person um 297,50 €. Bleibst du unter dieser Grenze, bezahlt die Krankenkasse die Brücke zu 100%.
Bist du über dieser Grenze, gibt es noch die gleitende Härtefallregelung. Diese kannst du nach Beendigung der Behandlung bei deiner Kasse beantragen, wenn du die Rechnung bekommen hast, da sich der zusätzliche Zuschuss der Kasse nach der Höhe der Rechnung richtet.
Ja das geht. Außerdem mußt du den Kostenvoranschlag deiner Krankenkasse vorlegen. Bekommst du Alg2? Dann diesen Bescheid ebenfalls deiner Krankenkasse vorlegen damit die wissen das du nichts dazu tun kannst. Ansonsten einfach deine Krankenkasse fragen wie und was genau.