Zahnarzt/Krankenkasse/Patient - Wer trägt die Kosten bei einer Instrumentenfraktur?

3 Antworten

Hallo,

in diesem Fall hätte leider tatsächlich der Patient die Kosten aufzubringen.
Die Fraktur eines Instrumentes ist im Risiko der Behandlung inbegriffen und kann jederzeit passieren.

Es hat auch durchaus einen Sinn, dass es diese Regelung gibt: übertrüge man dies Risiko auf den Zahnarzt, wäre er höchstwahrscheinlich geneigt, mehr Behandlungen abzulehnen, um erst gar nicht Gefahr zu laufen, dass ihn dieses Schicksal ereilt.

Die Kosten können (!) in der Tat hoch ausfallen, allerdings hängt es vom Einzelfall ab. Gearbeitet werden muss natürlich mit dem Mikroskop, dazu kommt Spezialinstrument, das nebenbei bemerkt deutlich teurer ist, als sich die meisten Patienten vorstellen können, und dann wäre da noch der manuelle Aufwand, der je nach Position des Bruchstückes mal geringer und mal unheimlich hoch ausfallen kann.

Eine grobe Feile zu entfernen, kann im Zweifelsfall mal gute zwei Stunden dauern, wenn sie nur ausreichend gebogen ist und der Wurzelkanal noch nicht weit aufbereitet wurde.

Alles Gute!

Du müsstest zahlen..... ich hatte exakt das selbe.

Ist sogar zur Schlichtungsstelle der Ärztevereinigung gegangen.

Wortwörtlich :

."..dass es sich bei der Fraktur des Wurzelkanalinstrumentes um einen schicksalhaften Verlauf handelt !"

Das kann passieren ...Pech gehabt.

Ich hab es mir nicht entfernen lassen und bin ca 7 Jahre damit rumgelaufen, bis der Zahn im Frühjahr 2017 gezogen wurde.

Bist du auf diese Kostenrisiko denn VORHER hingewiesen worden, und hast es akzeptiert?

Dann müsstest du auch einem Handwerker sein Werkzeug bezahlen, was er z.B. an deinem Auto kaputt gemacht hat. Vielleicht sogar die Hebebühne?

Das sollte wohl eher ein Witz sein.