zahnarztkosten bei empfang von sozialhilfe?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das war einmal....

Seit der ALG-II-Reform ist nur noch ein Härteantrag bei der Krankenkasse möglich - je nach Einkommenshöhe kann das sogar die komplette Übernahme bedeuten - allerdings nur Standardlösungen - keine Extras...

Der Antrag muß grundsätzlich VOR der Behandlung gestellt werden.

Dennoch kann man versuchen auch noch nachträglich einen Antrag zu stellen - allerdings wird außerhalb der vorgegeben Standards nichts erstattet.

Was stand denn im Kostenvoranschlag? Sowas weiß man, bevor man der Behandlung zustimmt. Dann wäre Zeit gewesen, für einen Härtfallntrag. Hinterher wird da nix mehr zu machen sein.

Es gibt aber in jeder Stadt Spendentöpfe, meist verden die (auch die privaten/kirchlichen) von den Sozialämtern verwaltet. Macht euch bei eurem Sozialamt schlau. Oder wendet euch direkt an die großen caritiven Organisationen oder private Stifungen. Die vergeben Spenden auch manchmal direkt. Eine Freundin von mir (EU-Rentnerin) hat 600€ von einer kirchlichen Stiftung bekommen, ebenfalls als Zuschuss zu ihren Zähnen). Macht euch schlau! Und vereinbart vorerst eine Ratenzahlung mit dem Zaharzt.

Nein, das macht das Sozialamt nicht!

Sie hat aber einen Behandlungsplan/Kostenvoranschlag bekommen, da stand das vorher drin, was sie an Eigenleistung zahlen muss.

Wenn sie das Geld nicht hat, kann sie versuchen beim Sozialamt einen Kredit zu bekommen, den sie dann abstottert. Vielleicht machen die es noch, denn normalerweise geht das nur, wenn sie das vorher beantragt (mit dem Kostenplan)

der behandlungsplan ist erst heute, über 1 woche nach der behandlung, zugestellt wurden. über die kosten wurde sie vorher in keiner weise aufgeklärt.

@olegbomboleg

Sorry aber das glaube ich dir irgendwie nicht.

@olegbomboleg

Der Heil- und Kostenplan wird IMMER vor Beginn der Behandlung erstellt und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Sie muss vorher gewusst haben, was auf sie zukommt. Außerdem hat sie mit dem Arzt einen Vertrag geschlossen, Da muss ihr eine Kopie von ausgehändigt werden.

@trollshow

Entweder die Geschichte ist lückenhaft oder eine Story.

Es sieht mir auch nicht so aus, als wäre da die Regelleistung eingebaut worden. Die gibt es bei "Armen" nämlich zum Nulltarif, ist allerdings auch nicht so elegant.

Auch der Zahnarzt sieht zu, das seine Kasse stimmt und sichert sich ab. Der wartet auch so lange, bis die Finanzierung klar ist. Geld ist gerade für die Zahnklempner das Wichtigste.

Jetzt kann man nur noch versuchen, den Schaden zu minimieren. Beim Amt wird das ein harter Kampf ohne Erfolgsgarantie.

Bei jedem Zahnarzt kann der Patient nachfragen, was für Kosten auf Ihn zukommen. Einfach machen lassen und nicht bezahlen können? Deine Mutter hätte sich vorher informieren können was jeder normale Patient macht.

wenn sie das vorher beantragt hat und es genehmigt bekommen ha, dann ja. aber wenn sie einfach "bestellt" hat, dann muss sie auch bezahlen