Zahnarzt Überkronung Garantie / Wurzelkanal Entzündung?

1 Antwort

Normalerweise wird die Krone abgenommen und noch einmal eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt. Danach kann man meist die Krone wieder aufkleben. die Kosten hierfür trägst natürlich Du bzw. Deine Krankenkasse.

Wenn das so wäre, das die Krone wieder drauf kommt und der Zahn behandelt wird, gilt dann nicht die Garantie laut  § 137 Absatz 4 SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)???

"die Kosten hierfür trägst natürlich Du bzw. Deine Krankenkasse."

Mir gehts um den Eigenanteil, wenn meine Kasse es gesamt übernimmt ist mir das ja egal