Zahnarzt Überkronung Garantie / Wurzelkanal Entzündung?
Hallo,
Ich habe vor 5 Monaten einen Zahn verkront bekommen, der vor ca. 3 Jahren von einem anderen Zahnarzt eine Wurzelkanal Behandlung gemacht hat und den Zahn aufgebaut hat.
Nun hab ich seit Donnerstag massive Schmerzen die bis ins Ohr reichen, von sehr wahrscheinlich dem Zahn der jetzt die besagte Krone hat.
Ich war Freitag bei meinem ZA und der hat den Z geröntgt. Der meinte das man am ende des Wurzelkanales einen Schatten sieht und es eine Entzündung sein könnte. Er hat mir Antibiotika und Ibu 600 verschrieben. Ibu 600 hat nix gebracht.
So bin ich gestern Nacht zum Notdienst. Der ZA hat gemeint das nach 5 Monaten so was eigentlich nicht passieren sollte.
Nehme jetzt im 5 Stundentakt Paracetamol comp. STADA die mir gestern Nacht der Notdienst verschrieben hat.
Wenn jetzt der Zahn gezogen werden muss, dann ist die Garantie der Krone futsch, und ich bleib auf den folge Kosten sitzen?
danke
1 Antwort
Normalerweise wird die Krone abgenommen und noch einmal eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt. Danach kann man meist die Krone wieder aufkleben. die Kosten hierfür trägst natürlich Du bzw. Deine Krankenkasse.
Wenn das so wäre, das die Krone wieder drauf kommt und der Zahn behandelt wird, gilt dann nicht die Garantie laut § 137 Absatz 4 SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)???
"die Kosten hierfür trägst natürlich Du bzw. Deine Krankenkasse."
Mir gehts um den Eigenanteil, wenn meine Kasse es gesamt übernimmt ist mir das ja egal