Zahlt die private Unfallversicherung auch wenn man sich nicht noch operieren lassen will?

3 Antworten

Hallo,

bei den meisten Unfallversicherern kann ein Dauerschaden (Invalidität) frühestens nach 12 Monaten seit dem Unfalltag durch einen Arzt festgestellt werden und muß in der Regel bis spätestens 15 Monate nach dem Unfall dem Versicherer gemeldet werden! Sollte sich innerhalb von 3 Jahren seit dem Unfalltag eine Verbesserung (z.B. durch eine weitere Op) oder auch Verschlechterung eintreten, dann muß dies wiederum durch einen Arzt innerhalb der Frist festgestellt und dem Versicherer gemeldet werden.


Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?

15.1 Gesetzliche Verjährung

Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

15.2 Aussetzung der Verjährung

Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.

Gruß siola55

Hallo, eine OP Pflicht ist mir in einer guten Unfallversicherung nicht bekannt. Achtung, die Dauerschädigung muss innerhalb einer bestimmten Zeit( Bedingungen lesen oder Anfrage bei Versicherung) beantragt werden. Aber besser sollte es sein die OP zu nutzen, denn  dann kann alles abschließend entschieden werden. Die Versicherung wird natürlich alle Zahlungen rausschieben, weil eine Besserung nach einer OP eintreten kann. Gruß constein

Du hast natürlich eine Schadenminderungspflicht. Diese darf jedoch für dich mit keinem Risiko verbunden sein. Zum Beispiel musst du auch nicht in ein brennendes Haus rennen, um noch Gegenstände zu retten.

Von daher sind invasive Maßnahmen generell ausgeschlossen, da sie immer mit Risiken verbunden sind. Es kann dich also niemand zu einer OP zwingen bzw. deswegen die Leistung verweigern. Eine Physiotherapie könnte man dir aber z.B. sehr wohl auferlegen oder wenn du gegen ärztliche Anweisungen verstößt, die Leistung versagt oder gemindert werden.