Zahlt die private Unfallversicherung auch wenn man sich nicht noch operieren lassen will?
Ich hatte vor einem knappen Jahr einen privaten Unfall und habe mir dabei am rechten Arm das Radiusköpfchen gebrochen. Nach der normalen Behandlung (4 Wochen Gips und 12 x Physiotherapie/Krankengymnastik) konnte ich den Arm aber immer noch nicht strecken. Nach einem erneuten CT wurde festgestellt, dass da wohl ein Stückchen abgesplitterter Knochen und zusätzlich wohl eine Verkalkung im Ellenbogen das Strecken unmöglich macht. Ich könnte mich wohl operieren lassen, aber die Ärzte konnten mir nich 100% ig versprechen, dass hinterher wieder alles i.O. ist. Jetzt musste ich die OP-Termine, die ich schon hatte, 2x aufgrund familiärer Probleme verschieben und will mich eigentlich gar nicht mehr operieren lassen. Zahlt da die private Unfallversicherung trotzdem oder kann sie die Zahlung verweigern?
3 Antworten
Hallo,
bei den meisten Unfallversicherern kann ein Dauerschaden (Invalidität) frühestens nach 12 Monaten seit dem Unfalltag durch einen Arzt festgestellt werden und muß in der Regel bis spätestens 15 Monate nach dem Unfall dem Versicherer gemeldet werden! Sollte sich innerhalb von 3 Jahren seit dem Unfalltag eine Verbesserung (z.B. durch eine weitere Op) oder auch Verschlechterung eintreten, dann muß dies wiederum durch einen Arzt innerhalb der Frist festgestellt und dem Versicherer gemeldet werden.
15.1 Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
15.2 Aussetzung der Verjährung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Gruß siola55
Hallo, eine OP Pflicht ist mir in einer guten Unfallversicherung nicht bekannt. Achtung, die Dauerschädigung muss innerhalb einer bestimmten Zeit( Bedingungen lesen oder Anfrage bei Versicherung) beantragt werden. Aber besser sollte es sein die OP zu nutzen, denn dann kann alles abschließend entschieden werden. Die Versicherung wird natürlich alle Zahlungen rausschieben, weil eine Besserung nach einer OP eintreten kann. Gruß constein
Du hast natürlich eine Schadenminderungspflicht. Diese darf jedoch für dich mit keinem Risiko verbunden sein. Zum Beispiel musst du auch nicht in ein brennendes Haus rennen, um noch Gegenstände zu retten.
Von daher sind invasive Maßnahmen generell ausgeschlossen, da sie immer mit Risiken verbunden sind. Es kann dich also niemand zu einer OP zwingen bzw. deswegen die Leistung verweigern. Eine Physiotherapie könnte man dir aber z.B. sehr wohl auferlegen oder wenn du gegen ärztliche Anweisungen verstößt, die Leistung versagt oder gemindert werden.