Zahlt die Krankenkasse auch bar vor Ort?
Hallo zusammen, da ich meine Belastungsgrenze bei der Medikamenten-Zuzahlung bereits erreicht habe, muss meine Krankenkasse mittlerweile die zuviel gezahlten Beiträge erstatten. Zahlen Krankenkassen (in meinem Fall die Siemens BKK) denn auch vor Ort in den Geschäftsstellen auch bar aus, wenn ich mit den entsprechenden Belegen vorstellig werde? Finde ich weniger umständlich. Dankeschön!
4 Antworten
Hallo,
grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:
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Überweisung
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Scheck
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Bargeld
Bei vielen Krankenkassen bzw. in vielen Filialen gibt es keine Bargeldkasse mehr. Wenn man gute, nachvollziehbare Gründe hat, kann man evtl. einen Scheck (Bar- oder Verrechnungsscheck) bekommen. Die Krankenkassen bevorzugen fast immer Überweisungen.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Eine Barauszahlung wird nicht geleistet.
Wenn Du die Zuzahlungsgrenze erreicht hast bekommst Du von der Kasse eine Bestätigung, dass Du keine Zuzahlung mehr leisten musst. Diese legst Du beim Arzt, in der Apotheke, Krankenhaus oder Therapeuten vor.
Fertig
Das ist mir bewusst und so einen Ausweis habe ich ja nun. Geht ja um die Beträge, die ich bereits zu viel geleistet habe, nicht um zukünftige. Danke für die Antwort!
die Krankenkassen haben kein Bargeld in der Geschäftsstelle. Es wird auf dein Konto überwiesen.
Habe gerade erfahren, dass es wohl Unterschiede bei den KK's gibt. Die DAK z.B. zahlt auch bar vor Ort aus, die AOK macht es def. nicht. Danke für Deine Antwort!
Die DAK z.B. zahlt auch bar vor Ort aus
das wäre mir neu...
Geht ja um die Beträge, die ich bereits zu viel geleistet habe, nicht um zukünftige
du hast doch sicher beim Antrag für die Zuzahlungsbefreiung Quittungen eingereicht. Zuzahlungsbefreiung heißt nicht, dass du für das laufende Jahr überhaupt nichts zahlen musst. die Zuzahlungsbefreiung erhält man, wenn man die eigene Belastungsgrenze erreicht hat. hattest du denn Quittungen eingereicht, die die eigene Belastungsgrenze überschritten haben? um was für Quittungen handelt es sich denn. nicht alles was der Patient an Ausgaben hat sind erstattungsfähige Zuzahlungen.
grundsätzlich kannst du auch nachträglich noch Quittungen einreichen zwecks Erstattung. allerdings wirst du kaum sofort und auf der Stelle eine Auszahlung erhalten. idR dauert die Bearbeitung ein paar Tage (zu Jahresbeginn auch mal 1-2 Wochen), zudem wird das Geld bei 99% aller Krankenkassen nur noch per Überweisung - in Ausnahmefällen per Scheck - ausgezahlt.
Bargeld setzt eine Kasse vor Ort voraus und die gibt es nicht. Barschecks werden idR von zentralen Stellen verschickt, aber nicht vor Ort ausgestellt.
Die DAK hat es mir telefonisch bestätigt, dass sie per Barscheck zahlt was ich mit Bargeld gleichstelle! LG