Zahlt die AOK bei Zahnkronen 75% statt 60% der Kosten bei Sozial Benachteiligen?

3 Antworten

Wenn Du ALG 2 beziehst, sollte bei Dir die sog. Härtefallregelung zur Anwendung kommen - d.b. daß die Krankenkasse den sog. Doppelten Festzuschuß zahlt.

Hiermit ist die Standard-Regelversorgung gemeint, zu der man ohne Anwendung der Härtefallregelung noch zuzahlen müßte.

Alles, was über diese Regelversorgung hinausgeht, mußt Du privat zuzahlen, und ich an Deiner Stelle würde zuvor mit dem behandelnden Zahnarzt besprechen, wieviel Du privat zuzahlen mußt.

https://www.kzbv.de/heil-und-kostenplan.38.de.html

er hat gesagt pro Teilkeramikkrone ca. 300€

aber ich glaub er wusste nicht dass ich arbeitslos bin

Schwierig zu sagen, normalerweise gibt es denvollen Zuschuss, also 100 Prozent, das ist wohl mit Maximal gemeint. 75 gibt es bei gut geführten Vorsorgeheft für normalverdiener.

Der volke Festzuschuss heisst aber nicht, dass du alles bezahlt kriegst. Selbst für Szsndartversorgung reicht der volle Festbetrag nicht aus.

Du kriegst den vollen Festbetrag, was es mehr kostet, ist deine Sache

also ich bin arbeitslos. Der Eigenanteil bei Teilkeramikkrone liegt normalerweise bei 300€

da ich arbeitslos bekokme ich den maximalen Zuschuss

das heißt ich muss nichts zahlen oder? oder zu wenig zahlen? (unter 100€?)

Hallo,

wenn man Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bekommt, zahlt die Krankenkasse 100% der Kosten für die Standardversorgung (wenn man sich auch für ein Standardmetall entscheidet).

Am besten vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan ausstellen lassen und diesen bei der Krankenkasse einreichen. Dann die Bewilligung genau durchlesen und im Zweifelsfall bei der Krankenkasse nachfragen.

Wenn die Teilkeramikkrone nicht die Standardversorgung ist, zahlt die Krankenkasse das Doppelte des Zuschusses, den man ohne regelmäßige Zahnarztbesuche bekäme.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

muss ich dann ein Härtefall beantragen?

@Solution1

Wenn Du im ALG 2 - Bezug bist, giltst Du automatisch als Härtefall. Eine gesonderte Antragserfordernis wäre mir nicht bekannt.

@Agamemnon712

also soll ich zur Zahnarztpraxis und sagen dass ich eine Krone machen lassen will? (eigentlich brauche ich 3 Kronen)

Aber sind Sie sicher dass die Krankenkasse dann die meiste Kosten übernimmt?

@Solution1

Du solltest mit dem Zahnarzt die gesamte Situation besprechen. Den Rest machen dann Zahnarzt und Krankenkasse ...

@Solution1

Hallo Solution,

den Härtefall muss man nicht beantragen. Ein Hinweis auf das Alg II beim Einreichen des "Heil- und Kostenplans" (=Kostenvoranschlag) kann aber nicht schaden. Wenn der Zahnarzt den Plan direkt an die Krankenkasse schickt (kommt häufig vor), kann auch der Zahnarzt den Hinweis machen.

Wenn man den bewilligten Plan von der Krankenkasse bekommt, genau durchlesen , was bewilligt wurde. Im Zweifelsfall Krankenkasse und Zahnarzt befragen! Bevor man etwas unterschreibt, genau durchlesen und ggf. um Bedenkzeit bitten.Man kann auch von der Arztpraxis aus die Krankenkasse anrufen.