Zahlt das die Krankenkasse (nicht angemeldet)?
Hallo, ich habe auf Ebay eine Suchanzeige gesehen in der eine Dame eine Putzhilfe sucht da sie sich an der Hand verletzt hat. Sie sagte zu mir dass es aber dann nicht angemeldet ist sondern dass es von der Krankenkasse aus geht privat. Was bedeutet das genau?
6 Antworten
Seit ein paar Jahren gibt es auch dann Haushaltshilfe nach § 38 SGB V von der Krankenkasse (nicht zu verwechseln mit einer Haushaltshilfe im Sinne eines Minijobs im Haushalt), wenn keine Kinder im Haushalt zu versorgen sind.
Wenn jemand nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Rehabilitation sich vorübergehend zu Hause nicht allein versorgen kann (z.B. beide Arme gebrochen), hat er/sie Anspruch auf Haushaltshilfe für max. 4 Wochen.
Damit wird ein Pflegedienst beauftragt oder man beschafft sich selbst eine Hilfe, die man bezahlt (Verwandte, Freunde...). Die Krankenkasse übernimmt entweder die Vertragssätze für Leistungserbringer oder erstattet einen Zuschuss für eine selbstbeschaffte Hilfskraft. Für Verwandte ersten Grades werden nur die nachgewiesenen Kosten (Fahrkosten, Verdienstausfall) erstattet.
Eine Handverletzung reicht allerdings nicht aus, um eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragen zu können, denn dann kann man sich ja noch versorgen.
Es gibt aber private Unfallversicherungen, die in solch einem Fall zahlen.
Es gibt Menschen, die haben nur noch einen Arm. Sie kommen auch mit dem Leben klar.
Natürlich ist man mit nur einer gesunden Hand eingeschränkt. Doch Haushaltshilfe bekommt nur, wer hilflos ist, nicht wer lediglich eingeschränkt ist. Außerdem wissen wir nicht, ob eine stationäre Behandlung stattgefunden hat.
Ich mache die Gesetze nicht, ich kenne sie nur.
Anfragen kann man bei der Krankenkasse - aber eine Chance sehe ich da nicht.
wird aber gemacht !
Was wird gemacht?
Hallo,
die Voraussetzungen dafür, dass eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt wird, sind in § 38 SGB V geregelt. Es gibt aber in den Satzungen der Krankenkassen große Unterschiede.
Wenn eine fremde Person weisungsgebundene Tätigkeiten als Arbeitnbehmer ausübt, ist eine Meldung bei der Minijobzentrale erdorderlich. Wenn die Beschäftigung auf maximal 3 Monate befristet ist, fallen für den Arbeitgeber aber nur sehr geringe Beiträge an (Unfallversicherung und Umlagebeiträge).
Gruß
RHW
Unfallversicherer oder GKV übernehmendie Kosten der Haushalthilfe .
Die dann angemeldet werden muß -.
Die Krankenkasse leistet an die Versicherte einen Zuschuss.
Sie ist selbst dafür verantwortlich diese Arbeit ordnungsgemäß anzumelden.
Schwarzarbeit. Die Inserentin will die Putzhilfe nicht bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Meinst du? Ich dachte, es ginge nicht um eine Putzhilfe, sondern um Haushaltshilfe im Sinne des § 38 SB V von der Krankenkasse.
Das versuch mal ! Mit einer Hand eine Flasche öffnen ???