Ist das ein Arbeitsunfall?

6 Antworten

Hallo Tiffi2504,

grundsätzlich ist das was ProfFarnsworth geschrieben hat, richtig.

Verletzungen aus "innerer Ursache" sind nicht versichert, sondern es muß einen "ursächlichen zusammenhang" zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verletzung geben.

Einfach gesagt heißt das, wenn die Verletzung sowieso passiert wäre, auch wenn du "privat" in die Hocke gegangen wärst, weil du z.B. eine entsprechende Vorschädigung hattest und der Schaden jetzt nur zufällig während der Arbeitszeit passierte, ist es kein Unfall.

Wenn der Schaden wegen der Arbeit auftrat, weil du z.B. etwas besonders schweres heben mußtest, das dir weggerutscht ist, oder ähnlich, kann es durchaus ein Arbeitsunfall sein.

Die Entscheidung trifft nicht der D-Arzt, sondern die jeweilige BG bzw. im Streitfall dann das Sozialgericht. (Obwohl die D-Ärzte in der Regel schon ein gutes Gespür dafür haben, ob Unfall oder nicht).

Verletztengeld ist schon höher als Krankengeld, normalerweise hast du ja aber 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, da ist es dann egal ob Arbeitsunfall, oder nicht.

Richtig. Es kommt sehr darauf an, was im Unfallbericht steht, wie die Verletzung passiert ist und wobei. Hier muss deutlich werden, dass die Verletzung bei deiner Arbeitstätigkeit entstanden ist. Du also eine Bewegung gemacht hast, die die Arbeit verlangt. Das ist ganz entscheidend für die Anerkennung. Du musst in die Hocke gegangen sein, weil es deine Arbeitsaufgabe erforderte, nicht einfach nur mal so zwischendurch.

Dann wird nur noch geprüft, ob du bereits eine Vorschädigung im Knie hattest, bespw. vom Fußballspielen. Sollte das nachgewiesen sein, siehts schlecht aus für eine Anerkennung. Denn dann wird davon ausgegangen, dass die Verletzung nicht arbeitsbedingt war, sondern sich der ursächliche Schaden (durch Fußballspielen) nur verstärkt hat.

Ja alles was auf den Weg zur Arbeit, oder bei der Arbeit geschieht, ist ein Arbeitsunfall.

Diese aussage ist so nicht Richtig

@Sofa91

Ich wollte in der Früh zur Arbeit fahren,und bin auf den Weg vom meinem Haus in die Garage ( Garage ist ein paar Meter vom Haus weg) wegen Glatteis gestürzt. Das wurde als Arbeitsunfall anerkannt. So habe ich es gemeint. Ein Verkehrsunfall ist schon wieder etwas anderes.

@elisabetha0000

ich bezieh mich hierbei mehr auf den grudngedanken mit dem wort alles und ist in kombination.

Ihre aussage währe richtig wenn Sie schreiben würden alles was auf dem Weg zur, von der Arbeit oder auf Abeit passiert kann ein Arbeits, Wegeunfall sein und muss somit geprüft werden.

Ein D-Arzt hat das Recht und die Pflicht wenn er nach seinem Wissen stand keinen Arbeitsunfall erkennt grundsätlich ertml keinen Behandlung zu lasten der BG einzuleiten. Er wird den Unfall trotzdem mithilfe des D-Aztberichtes der BG meldn diesich dann entweder der Eminung anschließt, ermittlungen einleitet oder den Unfall sofort anerkennt. Also hat der D-Arzt richtig gehandelt.

Und bei der auch wenn eher knapp gehaltenen Hergangs bschreibung sind deine Chance auf anerkenung sehr schlecht umd nicht zu sagen sie gehen meiner meinung nach gegen 0.

Tut mir leid für dich aber ist meine sachliche meinung.

trotzdem gute besserung und viel glück.

Knieverletzungen sind ein großes Problem bei Arbeitsunfällen. Auf jeden Fall solltest du den Unfall deiner zuständigen BG melden, auch wenn es der Arbeitgeber nicht tun will, darauf musst du nicht warten. Bestehe darauf, dass dein Hausarzt eine ärztliche Unfallmeldung macht (keinen D-Arztbericht, das darf er nicht). Notfalls wende dich an einen Chirurgen der auch D-Arzt ist.

Bei Meniskusschäden gibt es nur einen bestimmten Unfallmechanismus der einen traumatischen Riß verursachen kann, nämlich eine Drehbewegung im Kniegelenk bei gleichzeitigem hohen Kraftaufwand, oft begleitet mit Verletzungen der Bänder. Die Anerkennung als Arbeitsunfall scheitert oft daran, dass ein Unfallereignis ein vorgeschädigtes Knie trifft, der Unfall an sich also nicht geeignet war einen gesunden Meniskus zum Reißen zu bringen.

Was du also brauchst ist erstmal eine Unfallmeldung bei der BG, dann einen Besuch beim D-Arzt sowie eine genaue Diagnose.

In der nächsten Zeit erhälst du erstmal Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von deiner Krankenkasse. Sollte tatsächlich ein Arbeitsunfall vorliegen, wird die BG der Krankenkasse das Krankegeld erstatten und Verletztengeld zur Auszahlung bringen.

Noch eine Möglichkeit wäre die Anerkennung eines Meniskusschadens als Berufskrankheit (Nr. 2102). Solltest du im Hinterkopf behalten falls du wirklich einen Meniskusschaden hast. Darüber kann man reden wenn die Diagnose feststeht.

Zum Schluss noch mal: die BG entscheidet über die Anerkennung als Arbeitsunfall, nicht der Arzt, nicht der Arbeitgeber, ich nicht und du auch nicht. Du machst nichts falsch wenn du dich selbst an die BG wendest.

Es ist auf Arbeit passiert und dann zählt es auch so. Fülle unbedingt einen Unfallbericht i.d. Firma aus und gib den ab bzw. frage nach ob das inzw. gemeldet wurde. Weise beim Arzt wiederholt darauf hin dass es auf Arbeit passiert ist. Ausserdem hättest du zum Durchgangsarzt gemusst, nicht zum Hausarzt!. Die Firma muss es ausserdem der Unfallkasse melden. Du guckst nämlich sonst finanziell in die Röhre. Mein Sohn ist im April auf Arbeit blöd von der Leiter gestiegen, hat Risse im Knieknorpel und ist immer noch krank- bei vollem Geld. Das büßt du sonst alles ein wenn das nicht als Unfall gemeldet wurde. Rufe zur Not selbst bei der entspr. Berufsgenossenschaft an. Firmen verschleiern gern mal- die Beiträge werden nämlich bei sowas höher.....

Tut mir leid, aber die Antwort ist schlicht und ergreifend falsch.

Es ist eine häufig verbreitete Annahme das ein Unfall der bei der Arbeit passiert auch ein Arbeitsunfall ist. Dem ist nicht so, der Unfall muss durch die Arbeit passiert sein, das nennen die BGen "ursächlicher Zusammenhang". Gerade bei Knieverletzungen ist dies ein häufiges Problem.

Richtig ist das der Arbeitgeber den Unfall melden muss, auch wenn Zweifel am Unfallgeschehen selbst bestehen. Dies zu beurteilen ist Sache der BG.

Der Hausarzt darf durchaus die Erstbehandlung durchführen, ansonsten würde ich mich Knieschäden in die Hände eines erfahrenen Chirurgen begeben. Dieser sollte praktischerweise auch D-Arzt sein.

Was die Leistungen direkt nach Unfall angeht so zahlt auch die BG keinen vollen Lohnersatz.

@ProfFarnsworth

Was die Leistungen direkt nach Unfall angeht so zahlt auch die BG keinen vollen Lohnersatz.. ....Aha. Dann hat ja mein Sohn absolutes "Lottoglück", er hat keinerlei finanz. Einbuße.

@Elaysa

Das Verletztengeld ist in der Regel niedriger als der Bruttoverdienst (nämlich 80% davon). Da es jedoch in der Berechnung einen Mindestverdienst gibt, kann es sein, dass dein Sohn keine Einbußen hat. (Vermutlich ist er Azubi oder Mini-Jobber?)