Würdet ihr euch als Schwangere befreien lassen und wenn ja wie würde das funktionieren?

6 Antworten

Also ich habe bei meinen Schwangerschaften bis zum Ende gearbeitet und auch gerne gearbeitet, aber hängt halt sehr vom Job ab.

Das Mutterschutzgesetz ist sehr konkret geregelt, insbesondere was schwere körperliche Arbeit betrifft. Wenn diese Regelungen vom Arbeitgeber nicht eingehalten werden, sollte sie definitiv mit dem Frauenarzt reden, der kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, das kann einfach nur eine zeitliche Begrenzung sein (z.B. max 4h pro Tag) oder eben ein komplettes - je nach Arbeit.

Vielleicht informiert ihr euch über ihre Rechte und seht dann weiter. Wenn der Arbeitgeber sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, kommt auch eine Menge Ärger auf ihn zu.  

Es ist auf jeden Fall nicht in Ordnung, wenn ihre Gesundheit und die ihres Baby wegen mangelndem Schutz seitens des Arbeitgebers gefährdet werden.

Ich sags mal so: Schwangerschaft ist keine Krankheit. Und Arbeiten schadet nicht - im Gegenteil, das erleichtert die Entbindung.

Hab selbst 3 Kinder zur Welt gebracht. Und bei der 1. Schwangerschaft musste ich im 6. oder 7. Monat sogar mal meine Kohlen in den Keller schaufeln, sonst wären sie nass geworden.

Hab allerdings immer nur im Büro gearbeitet.

Bei den nächsten Schwangerschaften musste ich auch meine anderen Kinder betreuen.

Ich denke, ihr Hausarzt würde sie wegen der verschleppten Bronchitis bestimmt krankschreiben. Sie sollte da wenigstens mal fragen.

Aber wie haben die es geschafft befreit zu werden

Sie können vlt. gut jammern, ich weiß es nicht.

Vlt. könnt Ihr Kollegen ihr ein wenig Arbeit abnehmen, z. B. schwere Kartons tragen und ihr das Bücken ersparen.

Natürlich würde ein verantwortungsbewusster Arzt sie Krankschreiben. Alleine schon die Morgenübelkeit reicht als Grund.

Sie sollte wirklich zum Arzt gehen und sich eine Krankschreibung holen. Das hat auch nichts mit Augen zudrücken oder so zu tun, sondern einfach der Gesundheit des Ungeborenen.

Wenn alles okay ist und es beiden gut geht, dann greift der Mutterschutz erst ab der gesetzlichen Frist.

Wenn es zu Problemen kommt, dann kann sie sich auch direkt krankschreiben lassen, ja.

Wenn sie aber dennoch a. nichts beim Arzt sagt ( meiner hat mich gleich gefragt, was ich beruflich mache und ob ich Stress habe...) oder b. wenn niemand reagiert den Arzt nicht wechselt... vllt. will sie dann einfach nicht.

Ab einem gewissen Zeitpunkt darf man einfach nicht mehr schwer heben...

Wenn sie aber nicht eingreift ( ist echt nicht böse gemeint ) finde ich es nicht ungerecht, sondern unverantwortlich. Stresshormone wirken sich auch aufs Baby aus.

Und da ich eben auch gerade in der Situation bin, kann ich definitiv sagen, dass man es selbst in der Hand hat. Arzt wechseln. Fertig.

Hier geht es bei dir und den Antworten aber wild durcheinander und Äpfel werden mit Birnen verwechselt.

"Krank geschrieben" wird ein Arbeitnehmer, wenn er krank ist - egal ob schwanger oder nicht.

Deine Arbeitskollegin kann also mit einer Bronchitis krank geschrieben werden. Geht aber nach sechs Wochen dann ins Krankengeld!

Die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Deshalb muss der Arzt entscheiden, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden.

Anders beim Beschäftigungsverbot. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.

Zunächst einmal ist aber der Arbeitgeber nach Kenntnis einer Schwangerschaft in die Pflicht genommen. Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den
Arbeitsplatz prüfen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen. Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen,
Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten. Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).

Wenn deine Kollegin den Eindruck hat, ihr Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, sollte sie sich an die aufsichtführende Behörde wenden.

Wenn deine Kollegin krank ist, sollte sie sich von ihrem Hausarzt krank schreiben lassen.

Wenn deine Kollegin befürchtet, dass bei Fortdauer der Beschäftigung ihr Leben oder ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet ist, sollte sie mit ihrem FA ein individuelles Beschäftigungsverbot besprechen.

Aber bitte be- bzw. verurteile nicht die Handhabung der Schwangerschaften deiner Vorgesetzten - du bist kein Facharzt und kennst nicht die Hintergründe.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft und eine schöne Geburt für deine Kollegin!